Hundesteuer und Gewerbesteuer wie gewohnt
Unabhängig davon wurden die Bescheide für die Gewerbesteuer und die Hundesteuer bereits verschickt. Diese sind wie gewohnt zum 15. Februar 2026 zu zahlen.
Zu Beginn jedes Jahres erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben. In Lüdenscheid umfasst dieser Bescheid:
die Grundsteuer,
die Gebühren für die Abfallentsorgung sowie
die Gebühren für die Straßenreinigung.
Unklare Rechtslage
Der spätere Versand der Bescheide für 2026 hängt mit vier Urteilen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025 zusammen. In diesen Entscheidungen wurden die von den Städten Bochum, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen im Rahmen der Anwendung differenzierender Hebesätze festgelegten höheren Hebesätze für Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B als verfassungswidrig eingestuft. Denn laut dem Urteil verstoßen diese gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.
Auch wenn diese Urteile für die Stadt Lüdenscheid keine unmittelbare rechtliche Wirkung entfalten und bislang keine entsprechenden Entscheidungen für das Lüdenscheider Stadtgebiet vorliegen, ist die Rechtslage derzeit noch unklar. Denn weder gibt es eine Entscheidung des für Lüdenscheid zuständigen Verwaltungsgerichts Arnsberg noch ist klar, wie die nächsten Instanzen (Ober- und Bundesverwaltungsgericht) bei einer Berufung des aktuellen Urteils entscheiden werden. Um mögliche spätere Korrekturen der Bescheide sowie Widersprüche und Klagen zu vermeiden, hat sich die Stadt daher entschieden, den Versand der Grundbesitzabgabenbescheide zunächst zurückzustellen.
Aktuelle Hebesätze in Lüdenscheid
Der Rat der Stadt Lüdenscheid hatte am 9. Dezember 2024 im Zuge der Grundsteuerreform beschlossen, differenzierende Hebesätze einzuführen. Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 185 v. H.
Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke: 1.766 v. H.
Grundsteuer B für Wohngrundstücke: 883 v. H.
Weiteres Vorgehen
Der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 erfolgen. Die erste Fälligkeit, die regulär im Februar gelegen hätte, wird dann voraussichtlich im Mai 2026 nachgeholt. Die Stadt empfiehlt daher, die entsprechenden Beträge vorsorglich einzuplanen.
Bescheide für die Gewerbesteuer und Hundesteuer
Die Verschiebung betrifft ausschließlich die Grundbesitzabgaben. Die Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheide wurden wie gewohnt verschickt, sodass diese Zahlungen zum 15. Februar 2026 fällig bleiben.
Die Stadt Lüdenscheid bittet um Verständnis und wird über weitere Entwicklungen informieren.
Lüdenscheid, 27. Januar 2026