Neue Regelung für Radfahrer "Am Gölling"
Wer auf dem Fahrrad unterwegs ist, darf die Einbahnstraße „Am Gölling“ seit kurzem auch in Gegenrichtung befahren: Der Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung hat die Straße vor wenigen Tagen dafür freigegeben. Neben einer entsprechenden Beschilderung weisen auf der Fahrbahn aufgebrachte Piktogramme auf die neue Regelung hin.
Die neue Markierung an der Kreuzung „Am Gölling“/Buckesfelder Straße führe „zu einem kompakteren Knoten mit eindeutigen Fahrbeziehungen und bietet dem Radfahrenden eine geschützte Aufstellfläche“, teilen die Verkehrsplaner mit. Voraussetzung für die Öffnung einer Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung seien „ausreichende Ausweichmöglichkeiten für eine sichere Begegnung von Kraftfahrzeugverkehr und Radverkehr“.
Diese Ausweichstellen ergäben sich beispielsweise durch Grundstückszufahrten oder regelmäßige Lücken im Parkstreifen. Zur Verdeutlichung könnten diese Stellen zusätzlich auch mit Zick-Zack-Linien markiert werden. Außerdem weist der Fachdienst darauf hin, dass „bestehende Park- und Halteverbote grundsätzlich einzuhalten sind“. Denn: „Dies trägt in allen Straßen zur Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden bei.“
Um eine Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben ist es übrigens nicht erforderlich, dass eine Begegnung von Rad und Kfz an jeder Stelle möglich ist. „Dies ist vergleichbar mit der Situation in vielen Straßen, in denen Kraftfahrzeuge in beiden Richtungen fahren dürfen, wo sich entgegenkommende Kfz ebenfalls ausweichen müssen“, erklären die Verkehrsexperten.
Lüdenscheid, 24.10.2025