Mit jedem internetfähigen Gerät können sich die Eltern nach einer kurzen Registrierung über die bestehenden Betreuungsangebote informieren und ganz bequem und in Ruhe entscheiden, welche drei Kitas für ihr Kind infrage kommen. Sogenannte FAQ (häufige Fragen) helfen durch das Verfahren. Die Bedarfsmeldung ist erfolgreich abgegeben, wenn dies mit dem Hinweis „Ihre Bedarfsmeldung wurde an die von Ihnen gewählten Einrichtungen übermittelt“ bestätigt wird.
Mit der Anmeldung ist jedoch noch keine Zusage für einen Platz verbunden: Ab dem 1. Dezember 2025 entscheiden die jeweiligen Kitas unter Berücksichtigung ihrer Aufnahmekriterien – die mit dem Träger und den Elternvertretern der Einrichtungen abgestimmt sind – welche Kinder zum 1. August des kommenden Jahres aufgenommen werden können. Dabei spielt die Reihenfolge der Anmeldung keine Rolle. Vielmehr wird zum Beispiel berücksichtigt, ob die Eltern berufstätig oder allleinerziehend sind, ob besondere soziale Rahmenbedingungen vorliegen, ob bereits ein Geschwisterkind in die Einrichtung geht oder ob es sich um ein Vorschulkind handelt. Die Zu- oder Absagen erhalten die Familien dann nach den Weihnachtsferien, frühestens ab dem 7. Januar 2026.
Sollten Eltern keinerlei Möglichkeit einer Online-Anmeldung haben, können diese auch direkt im Jugendamt-Fachdienst Kindertageseinrichtungen (erreichbar unter der Nummer 02351/171715) oder in einer Kita gemacht werden. Auch bei Fragen zum Anmeldeprozess stehen diese Ansprechpartner zur Verfügung. Um lange Wartezeiten zu vermeiden wird darum gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Lüdenscheid, 28. Oktober 2025