Informationen zur Stichwahl in Lüdenscheid

Wer wird Lüdenscheids Bürgermeister oder Bürgermeisterin? Diese Frage wird am Sonntag, 28. September, per Stichwahl beantwortet. Hier sind die wichtigsten Informationen für alle Wählerinnen und Wähler.

Warum braucht man eine Stichwahl?

Keiner der drei Kandidatinnen und Kandidaten hat bei der Hauptwahl am Sonntag mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erreicht. Deshalb treten jetzt die beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen in der Stichwahl gegeneinander an.

Wer steht am Sonntag, 28. September, zur Wahl?

Bei der Bürgermeisterwahl fällt die Entscheidung zwischen dem Amtsinhaber Sebastian Wagemeyer (SPD) und der parteilosen Kandidatin Melita Alzorba, die von der CDU unterstützt wird. 

Gibt es eine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl?

Nein. Es wird keine neue Wahlbenachrichtigung verschickt. Die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung gilt auch für die Stichwahl.

Bleibt das Wahllokal identisch?

Ja. Grundsätzlich findet die Stichwahl im gleichen Wahlraum statt wie bei der Hauptwahl. 

Falls keine Wahlbenachrichtigung mehr vorliegt: Wie kann man trotzdem an der Stichwahl teilnehmen?

Wer seine Stimme in einem Wahllokal abgeben möchte und keine Wahlbenachrichtigung mehr vorliegen hat, sollte seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die Wahllokale sind am Sonntag, 28. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Muss man für die Stichwahl erneut Briefwahl beantragen?

Dies ist grundsätzlich nicht notwendig. Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahlen werden automatisch versandt, wenn für die Hauptwahl ein entsprechender Antrag vorliegt. 

Wie kann man bei der Stichwahl Briefwahl beantragen, wenn man zuvor nicht per Brief gewählt hat?

Der Antrag kann ob sofort online auf der Seite der Stadt Lüdenscheid gestellt werden. Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist bis Mittwoch, 24. September 2025 um 8 Uhr möglich.

Ab wann kann man frühestens per Brief wählen?

Das ist wenige Tage nach der Hauptwahl möglich. Aktuell aber noch nicht, da zunächst die Stimmzettel für die Stichwahl gedruckt und die Unterlagen ausgegeben werden müssen. Sobald diese vorliegen, wird die Stadt Lüdenscheid darüber informieren.

Wird auch das Briefwahlamt wieder geöffnet?

Ja, sobald die Unterlagen für die Stichwahl vorliegen, kann man seine Stimme auch wieder im Briefwahlamt abgeben. Die genauen Termine werden in den kommenden Tagen von der Stadt Lüdenscheid bekanntgegeben.

Bis wann kann man spätestens per Briefwahl wählen?

Die Wahlbriefunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 28. September, um 16 Uhr im Rathaus abgegeben werden – entweder bei der Wahlleitung im Bürgeramt oder per Einwurf in den Briefkasten am Rathaus vor dem Eingang zum Bürgeramt.

Lüdenscheid, 15. September 2025

Grafik mit einer Wahlurne
Grafik: Pixabay / PSL