Das Mitführen und Benutzen von Getränken in Glasbehältnissen ist verboten. Außerdem sind deren Verkauf und Abgabe untersagt, woran sich neben Standbetreibern auch Geschäfte des Einzelhandels und Kioske halten müssen, die an die zentralen Veranstaltungsflächen des Stadtfests angrenzen. Laut Allgemeinverfügung gilt das Glasverbot konkret für die folgenden Bereiche:
Rathaus- und Sternplatz
Wilhelmstraße 1 bis 23 und 2 bis 22
Knapper Straße 2 bis 2a und 19 bis 29
Friedrichstraße 1 und 2 bis 4
Die Regelung tritt erstmals am Stadtfest-Samstag, 20. September, um 15.30 Uhr in Kraft und dauert dann bis 2 Uhr nachts an. Am Sonntag, 21. September, gilt das Verbot zwischen 11 und 18 Uhr. In den genannten Zeiträumen ist laut Verfügung erfahrungsgemäß mit dem größten Besucheraufkommen zu rechnen.
Sonderregelung für Restaurants und Kneipen
Von den Bestimmungen ausgenommen sind Restaurants und Kneipen, die Gäste bewirten. Allerdings muss das Personal darauf achten, dass Glasbehältnisse die dem Gastro-Betrieb zugewiesene Fläche nicht verlassen. Auch der Außer-Haus-Verkauf ist verboten. Sollten Gastronomen, Einzelhändler und Kioskbetreiber gegen die Anordnungen verstoßen, droht ihnen die Zahlung eines Zwangsgeldes und – bei weiteren Vergehen – die ordnungsbehördliche Schließung der Betriebsräume“, heißt es in der Allgemeinverfügung.
Das erstmals 2022 ausgesprochene Glasverbot für das Stadtfest wird mit der Vermeidung von unachtsam entsorgten Glasbehältnissen begründet, die zu Stolperfallen und Scherben würden – und damit zu einem erheblichen Verletzungsrisiko führen könnten. Durch Glasmüll und -scherben könne es auch zu „Reifenschäden an Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst“ kommen, was zu Verzögerungen bei Einsätzen führen könne. Das wiederum könne für verletzte Personen lebensgefährdende Konsequenzen haben.
Ein weiterer wesentlicher Grund für das Verbot: Flaschen, Gläser und ähnliche Behältnisse können nicht als Wurfgeschosse und Waffen zweckentfremdet werden. Unterm Strich ist die Regelung laut Allgemeinverfügung damit im öffentlichen Interesse, zumal zu Spitzenzeiten bis zu 15.000 Personen beim Stadtfest auf engem Raum zusammenkämen.
Cannabis-Konsum beim Stadtfest verboten
Darüber hinaus weist die Stadt Lüdenscheid ausdrücklich darauf hin, dass der Konsum von Cannabis auf dem gesamten Veranstaltungsgelände für das Stadtfest verboten ist.
Lüdenscheid, 17. September 2025