Vormundschaften und Pflegschaften

Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt mit der Geburt eines Kindes einer minderjährigen Mutter ein. Da eine minderjährige nicht verheiratete Mutter zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes selbst nicht voll geschäftsfähig ist, bedarf das Kind eines Vormundes.

Ein vollständiges Ruhen der elterlichen Sorge der Mutter tritt nicht ein. Ihr steht die Personensorge für das Kind neben dem Vormund als gesetzlicher Vertreter zu. Lediglich zur gesetzlichen Vertretung des Kindes ist sie wegen ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit nicht berechtigt.

Die Vormundschaft endet mit der Volljährigkeit der Mutter.

 

Die bestellte Vormundschaft wird ausschließlich vom Familiengericht beschlossen und eingerichtet. Sie setzt einen Entzug der elterlichen Sorge voraus. Das Sorgerecht kann vom Familiengericht entzogen werden, wenn die Eltern des Kindes nicht gewillt oder in der Lage sind, eine Gefährdung des Wohles des Kindes abzuwenden.

Steht keine geeignete Einzelperson für die Vormundschaft zur Verfügung, so wird das örtlich zuständige Jugendamt vom Familiengericht bestellt.

Werden nur Teile der elterlichen Sorge entzogen, so tritt eine  Ergänzungspflegschaft ein. Der Ergänzungspfleger vertritt dann die Interessen des Kindes in den vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenbereichen (z.B. Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge, …).

Das Jugendamt berät Einzelvormünder (Privatpersonen, die Vormund oder Pfleger eines Kindes sind) bei Fragestellungen bezüglich ihrer Vormundschaft oder Pflegschaft nach Terminvereinbarung.

In Lüdenscheid werden Vormundschaften auch vom Diakonischen Werk geführt. Zuständig ist der Verein für Vormundschaften und Betreuungen im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg.

Ein Vormund ist der rechtliche Vertreter eines Kindes oder Jugendlichen. Ein Vormund sorgt für das Wohlergehen seines Mündels und trifft Entscheidungen in enger Absprache und unter altersangemessener Beteiligung des jungen Menschen.

 

Zu den Aufgaben des Vormundes gehören u. a.

-die Sorge um einen geeigneten Aufenthalt z.B. in einer Pflegefamilie, betreuten Wohnform oder Heimeinrichtung,

-die Einwilligung in medizinisch erforderliche Maßnahmen,

-die Entscheidung über Kindergarten- und Schulbesuch/Ausbildung,

-die Verwaltung der Finanzen bis zur Volljährigkeit

 

Weitere Infos unter: "Dein Vormund vertritt dich"

  • Bürgerliches Gesetzbuch

Kontakt

Amtsvormundschaften und -pflegschaften

Rathaus
Raum: 414 (4. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Termine nach Vereinbarung.

Amtsvormundschaften und -pflegschaften

Rathaus
Raum: 413 (4. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Termine nach Vereinbarung.