Vertriebenenangelegenheiten

Sie benötigen einen Vertriebenenausweis bzw. eine entsprechende Bescheinigung oder möchten einen Ersatzausweis für einen verloren gegangenen Vertriebenenausweis? Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen.

Vertriebene, Heimatvertriebene und Aussiedler benötigen insbesondere für Rentenzwecke einen Vertriebenenausweis. Grundlage für die Statusfeststellung ist das Bundesvertriebenengesetz (BVFG).

Aufgrund des am 01. Januar 1993 in Kraft getretenen Kriegsfolgenbereinigungsgesetz können nur noch entsprechende Bescheinigungen ausgestellt werden. Lediglich für in Verlust geratene Vertriebenenausweise dürfen Ersatzausweise ausgestellt werden.

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihrem speziellen Einzelfall ab. Diese nennt Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der ersten Vorsprache.

  • Bundesvertriebenengesetz
  • Richtlinien / Runderlasse des Landes Nordrhein-Westfalen
Vertriebenenausweis

Kontakt

Sauerland-Center
Raum: 009 (1.OG)
Sauerfelder Str. 2
58511 Lüdenscheid

Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.