- Anschrift
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Petra
Lutze
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
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- Telefon
- 02351 17-1614
- Fax
- 02351 17-1710
- soziale-dienste@luedenscheid
Vertriebenenangelegenheiten
Sie benötigen einen Vertriebenenausweis bzw. eine entsprechende Bescheinigung oder möchten einen Ersatzausweis für einen verloren gegangenen Vertriebenenausweis? Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen.
Vertriebene, Heimatvertriebene und Aussiedler benötigen insbesondere für Rentenzwecke einen Vertriebenenausweis. Grundlage für die Statusfeststellung ist das Bundesvertriebenengesetz (BVFG).
Aufgrund des am 01. Januar 1993 in Kraft getretenen Kriegsfolgenbereinigungsgesetz können nur noch entsprechende Bescheinigungen ausgestellt werden. Lediglich für in Verlust geratene Vertriebenenausweise dürfen Ersatzausweise ausgestellt werden.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihrem speziellen Einzelfall ab. Diese nennt Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der ersten Vorsprache.
- Bundesvertriebenengesetz
- Richtlinien / Runderlasse des Landes Nordrhein-Westfalen
Weitere Informationen finden Sie hier:
Kontakt
Sauerland-Center
Raum: 009 (1.OG)
Sauerfelder Str. 2
58511
Lüdenscheid
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.