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Dirk
Brombach
Fachdienstleiter
Gesamtverwaltung
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Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
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- Fax
- 02351 17-17 18
- unterhalt@luedenscheid.de
Unterhaltsberatung
Welche Unterhaltsansprüche haben alleinerziehende Mütter oder Väter? Wie lassen sich die Ansprüche durchsetzen?
Wir beraten und informieren alleinerziehende Mütter oder Väter über die Unterhaltsansprüche ihrer Kinder; dieses Angebot gilt auch für Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Die Hilfe und Unterstützung soll es ermöglichen, den Unterhaltsanspruch gegenüber dem Pflichtigen zu verwirklichen. Zur Unterhaltsvereinbarung und -realisierung ist ein gemeinsames Gespräch der Beteiligten anzustreben.
Soweit keine einvernehmliche Regelung gefunden werden kann und eine rechtliche Vertretung des Kindes notwendig wird, können Sie dann für minderjährige Kinder eine Beistandschaft beantragen, die beim Jugendamt eingerichtet wird.
Eine einseitige Unterhaltsberatung der Unterhaltspflichtigen ist nicht möglich.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG)
Kontakt
Rathaus II
Raum: 172 (1.OG)
Rathausplatz 2b
58507
Lüdenscheid
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Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden!