Unterhaltsberatung

Welche Unterhaltsansprüche haben alleinerziehende Mütter oder Väter? Wie lassen sich die Ansprüche durchsetzen?

Wir beraten und informieren alleinerziehende Mütter oder Väter über die Unterhaltsansprüche ihrer Kinder; dieses Angebot gilt auch für Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Die Hilfe und Unterstützung soll es ermöglichen, den Unterhaltsanspruch gegenüber dem Pflichtigen zu verwirklichen. Zur Unterhaltsvereinbarung und -realisierung ist ein gemeinsames Gespräch der Beteiligten anzustreben.

Soweit keine einvernehmliche Regelung gefunden werden kann und eine rechtliche Vertretung des Kindes notwendig wird, können Sie dann  für minderjährige Kinder eine Beistandschaft beantragen, die beim Jugendamt eingerichtet wird.

Eine einseitige Unterhaltsberatung der Unterhaltspflichtigen ist nicht möglich.

Oberlandesgericht Düsseldorf mit der "Düsseldorfer Tabelle"

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG)
Unterhalt

Kontakt

Rathaus II
Raum: 172 (1.OG)
Rathausplatz 2b
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden!