Ummeldung des Wohnsitzes innerhalb von Lüdenscheid

Sie wechseln Ihre Wohnung innerhalb von Lüdenscheid und möchten sich ummelden?
 

Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von Lüdenscheid wechseln möchten, unabhängig davon, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, ist die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Bürgeramt vorzunehmen. Der Wohnungswechsel muss erfolgt sein, allein der Abschluss eines Mietvertrages für die neue Wohnung ist für die Ummeldung nicht ausreichend.

Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) muss Ihnen den Einzug mittels der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigen. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder der Immobilie, bestätigen Sie bitte sich selbst auf dem Formular den Einzug. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.

Sollte eine persönliche Vorsprache Ihrerseits nicht möglich sein, kann Ihre Ummeldung auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen werden. Die erforderliche Vollmacht finden Sie hier.

Jugendliche ab 16 Jahren sind selber meldepflichtig und können sich ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten ummelden.

Über die erfolgte Ummeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung.