- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Änderung der Anschrift im Kraftfahrzeugschein
Sie möchten die Adresse in Ihrem Kraftfahrzeugschein bzw. auf Teil I der Zulassungsbescheinigung ändern lassen?
Sind Sie Fahrzeughalter und Ihr Wohnsitz ändert sich, sind Sie verpflichtet, die Anschrift in Ihren Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ändern zu lassen.
Ziehen Sie aus einer Gemeinde des Märkischen Kreises nach Lüdenscheid, können Sie die Änderung auch im Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid vornehmen lassen. Ziehen Sie von einer Gemeinde außerhalb des Märkischen Kreises zu, erfolgt die Änderung nur beim Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises.
Für die Ausstellung von Kraftfahrzeugscheinen und die Vergabe von Kennzeichen ist weiterhin das Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises zuständig.
Es wird eine Gebühr in Höhe von 11,10 Euro erhoben.
Bitte bringen Sie Ihren Ausweis bzw. Ihren Pass und den Fahrzeugschein mit.
- Verordnung über die Zulassung zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung-FZV)