Abmeldung des Lüdenscheider Wohnsitzes

Sie ziehen aus Lüdenscheid fort und möchten Ihren Wohnsitz abmelden?

Eine Abmeldung in Lüdenscheid ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.

Nur wenn Sie also ins Ausland ziehen, müssen Sie eine formelle Abmeldung beim Bürgeramt vorlegen.

Weiter ist eine Abmeldung dann noch erforderlich, wenn Sie Ihre Nebenwohnung in Lüdenscheid aufgeben und nur noch in Ihrer bisherigen Hauptwohnung wohnen oder wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Lüdenscheid aufgeben und keine neue Wohnung mehr beziehen (ohne feste Wohnung). Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug beim Bürgeramt vorzulegen.

Die Nebenwohnung kann entweder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes oder bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.
 

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