Planungsrechtliche Auskunft

Für die Bebauung und/oder Nutzung eines Grundstücks benötigen Sie eine Genehmigung. Einschränkungen können sich unter anderem durch bestehende Gesetze des Planungsrechtes bzw. durch einen Bauleitplan ergeben.

Die Stadtverwaltung Lüdenscheid hat im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit Bauleitpläne entwickelt, deren Aufgabe es ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Der Flächennutzungsplan (unverbindlicher Bauleitplan) umfasst das gesamte Stadtgebiet und gibt Hinweise auf die langfristig geplanten Nutzungsziele während die Regelungsinhalte der Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) bindend sind. Vor einer Bebauung oder Um-/Nutzung eines Grundstücks ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich über das bestehende Planungsrecht informieren.

Wenn Sie Fragen haben stehen wir Ihnen gerne während unseren Öffnungszeiten zur Verfügung.

 

Es entstehen Ihnen ggf. Kosten für Vervielfältigungen und Kopien gemäß der gültigen Gebührenordnungen.

  • Lageplan des Grundstückes
  • Adresse des Grundstückes
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
  • Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Lüdenscheid
  • Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen (VermGebO NRW)
Bauleitplan, Flächennutzungsplan
Bebaubarkeit
Nutzungsmöglichkeit

Kontakt

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