- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Sandra
Henkes
Bauleitplanung und Städtebau (61)
Freitext
Termine nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2692
- sandra.henkes@luedenscheid.de
Rolf
Mielke
Bauleitplanung und Städtebau (61)
Freitext
Termine nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1692
- rolf.mielke@luedenscheid.de
Michelle
Wohlfahrt
Bauleitplanung und Städtebau (61)
Freitext
Termine nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1278
- michelle.wohlfahrt@luedenscheid.de
Bihui
Wang
Bauleitplanung und Städtebau (61)
Freitext
Termine nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2734
- bihui.wang@luedenscheid.de
Moritz
Pohlmann
Bauleitplanung und Städtebau (61)
Freitext
Termine nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1285
- moritz.pohlmann@luedenscheid.de
Planungsrechtliche Auskunft
Für die Bebauung und/oder Nutzung eines Grundstücks benötigen Sie eine Genehmigung. Einschränkungen können sich unter anderem durch bestehende Gesetze des Planungsrechtes bzw. durch einen Bauleitplan ergeben.
Die Stadtverwaltung Lüdenscheid hat im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit Bauleitpläne entwickelt, deren Aufgabe es ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Der Flächennutzungsplan (unverbindlicher Bauleitplan) umfasst das gesamte Stadtgebiet und gibt Hinweise auf die langfristig geplanten Nutzungsziele während die Regelungsinhalte der Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) bindend sind. Vor einer Bebauung oder Um-/Nutzung eines Grundstücks ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich über das bestehende Planungsrecht informieren.
Wenn Sie Fragen haben stehen wir Ihnen gerne während unseren Öffnungszeiten zur Verfügung.
Es entstehen Ihnen ggf. Kosten für Vervielfältigungen und Kopien gemäß der gültigen Gebührenordnungen.
- Lageplan des Grundstückes
- Adresse des Grundstückes
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Lüdenscheid
- Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen (VermGebO NRW)
Weitere Infos finden Sie auf unserer Seite zur planungsrechtlichen Auskunft der Stadt Lüdenscheid.
Weitere Informationen zum Thema können Sie bei folgenden Behörden erfragen:
- Märkischer Kreis (Altlasten, Landschaftsplan, Gewässer, Immissionsschutz)
- Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Südwestfalen (Freie Strecke von Landes- und Bundesstraßen)
Kontakt
Rathaus
Raum: 616
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Termine nach Vereinbarung
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