Personenbezogene Schwerbehindertenstellplätze

Um Mitbürgern mit einer Schwerbehinderung das Leben im Alltag zu erleichtern gibt es unter anderem die Möglichkeit dass man unmittelbar vor der eigenen Wohnung einen Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum bekommt. Um zu prüfen, ob dies in Ihrem Falle möglich ist, muss ein entsprechender formloser Antrag gestellt werden.

  • formloser Antrag mit Adressat
  • Schwerbehindertenausweis mit "aG-Vermerk"
  • Schwerbehindertenparkausweis mit Nr.
  • schriftliche Erklärung des Antragstellers, das kein Parkplatz, Carport oder Garage zur Verfügung steht (auch nicht gemietet)
  • Bescheinigung des Vermieters (falls kein Wohneigentum) das kein Parkplatz, Carport oder Garage auf dem Wohngrundstück zur Verfügung stehen.
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
Behindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkplatz, Schwerbehindertenstellplatz

Kontakt

Rathaus
Raum: 532 (5. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Termine nach Vereinbarung