Ordnungsbehördliche Bestattungen

Es kommt immer wieder vor, dass Verstorbene nicht oder nicht rechtzeitig von ihren Angehörigen bestattet werden. In solchen Fällen, etwa wenn keine bestattungspflichtigen Angehörigen bekannt oder erreichbar sind, muss das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung veranlassen.

 

Wer ist bestattungspflichtig?

Nach § 8 Absatz 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) sind die Angehörigen in folgender Reihenfolge verpflichtet:

  1. Ehegatten
  2. (Eingetragene) Lebenspartner
  3. Volljährige Kinder
  4. Eltern
  5. Volljährige Geschwister
  6. Großeltern
  7. Volljährige Enkelkinder

Die Bestattungspflicht hängt ausschließlich von der verwandtschaftlichen Beziehung ab. Weder fehlender Kontakt, ein gestörtes Verhältnis noch eine Erbausschlagung befreien von dieser Pflicht.

 

Fristen und Durchführung

  • Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen grundsätzlich innerhalb von zehn Kalendertagen durchgeführt werden.
  • Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.
  • Kommen die Pflichtigen ihrer Aufgabe nicht nach, übernimmt die örtliche Ordnungsbehörde die Bestattung. In der Regel erfolgt dies durch Einäscherung und anonyme Beisetzung auf einem städtischen Friedhof, sofern keine andere Verfügung des Verstorbenen vorliegt.

     

Kosten und Rückerstattung

Die Kosten der Bestattung werden den bestattungspflichtigen Angehörigen in einem Kostenersatzverfahren in Rechnung gestellt. Nach § 1968 BGB sind auch die Erben verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.

 

Weigern sich Angehörige, die Bestattung zu veranlassen, oder kommt sie nicht rechtzeitig zustande, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro geahndet werden.

 

Falls die Kosten der Bestattung den Lebensunterhalt der Angehörigen gefährden oder besondere Härtefälle vorliegen, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches zu stellen.

 

Zur Entlastung der Angehörigen wird empfohlen, bereits zu Lebzeiten durch den Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages Vorsorge zu treffen.

Kontakt

Die Ansprechperson regelt sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens der verstorbenen Person:

Anfangsbuchstabe A-H: Frau Ries

Anfangsbuchstabe I-Q: Frau Obeng-Yeboah

Anfangsbuchstabe R-Z: Frau Hardenbicker

Bitte richten Sie E-Mails immer an bestattungen@luedenscheid.de.

Rathaus
Raum: Raum 252 - 254 (2. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.