- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Obeng-Yeboah
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2661
- Fax
- 02351 17-1707
- fachdienst-ordnung@luedenscheid.de
Einsatzleitung 32.4 - Außendienst
Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung (32), Abteilung 32.4 - Außendienst
Montag
07:00 - 19:00 Uhr
Dienstag
07:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag
07:00 - 19:00 Uhr
Freitag
07:00 - 19:00 Uhr
Samstag
11:00 - 19:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1100
- Fax
- 02351 17-1707
- kod@luedenscheid.de
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Obeng-Yeboah
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2661
- Fax
- 02351 17-1707
- fachdienst-ordnung@luedenscheid.de
Lärmbekämpfung/Lärmschutz
Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch Lärm oder Gerüche gestört. Verursacher solcher Belästigungen können verschiedene Quellen wie z.B. Industrie und Gewerbe, der Straßenverkehr, Baulärm etc. sein. Je nachdem, durch welche Lärm- oder Geruchsquelle Sie sich gestört fühlen, gibt es für Sie unterschiedliche Ansprechpartner.
Lärm am Arbeitsplatz
Zuständig bei Fragen des Lärms am Arbeitsplatz ist die Bezirksregierung Arnsberg Außenstelle Dortmund , Ruhrallee 1 – 3, 44139 Dortmund, Tel.: 02 31 / 54 15-1.
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Gaststättenlärm
Verantwortlich für unzumutbare Lärmbelästigungen, die von Gaststätten ausgehen, ist in erster Linie der Gastwirt. Behördliche Ansprechpartner sind tagsüber das Rechts- und Ordnungsamt sowie nachts die Polizei.
Gewerbelärm /Industrielärm / Baulärm
Bei Belästigungen durch Lärm, der von Gewerbe-, Industrie- und landwirtschaftlichen Betrieben oder von Baustellen ausgeht, ist Ihr Ansprechpartner der Märkische Kreis, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid, Tel.: 0 23 51 / 96 66-0. http://www.maerkischer-kreis.de
Nachbarschaftslärm
Durch Radios, Fernseher, private Handwerksarbeiten, bellende Hunde, Feuerwerke usw. kann eine unzumutbare Lärmbelästigung entstehen. Die Vermeidung unnötigen Nachbarschaftslärms ist zunächst ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme.
Behördlicher Ansprechpartner ist das Rechts- und Ordnungsamt. Unter bestimmten Voraussetzungen können für die Benutzung von Tongeräten vom Rechts- und Ordnungsamt Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Feuerwerk
Feuerwerke der Klasse II dürfen nur von Personen ab 18 Jahren am 31.12. und 01.01. eines Jahres abgebrannt werden. Für andere Termine werden Ausnahmegenehmigungen benötigt. Feuerwerke der Klassen III und IV dürfen nur durch einen anerkannten Feuerwerker mit entsprechender Genehmigung abgebrannt werden.
Pyrotechnische Erlaubnisse: 30,00 Euro
Tongeräteerlaubnisse für 1 Tag: 10,00 Euro
Tongeräteerlaubnisse für 2 Tage: 20,00 Euro
Tongeräteerlaubnisse für 3 u. mehr Tage: 25,00 Euro
Für Beschwerden sollten Sie Protokolle erstellen, die nicht nur von Ihnen als Beschwerdeführer, sondern auch von einem Zeugen unterschrieben sein sollten. Für Anträge sollten die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Auskunft hierzu erteilt die u.g. Kontaktperson.
- Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Sprengstoffgesetz
- 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Kontakt
Rathaus
Raum: 254
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung (32), Abteilung 32.4 - Außendienst
Raum: 268 (2. OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
---|---|
Montag: | 07:00 - 19:00 Uhr |
Dienstag: | 07:00 - 19:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:00 - 19:00 Uhr |
Donnerstag: | 07:00 - 19:00 Uhr |
Freitag: | 07:00 - 19:00 Uhr |
Samstag: | 11:00 - 19:00 Uhr |