- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Obeng-Yeboah
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2661
- Fax
- 02351 17-1707
- fachdienst-ordnung@luedenscheid.de
Einsatzleitung 32.4 - Außendienst
Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung (32), Abteilung 32.4 - Außendienst
Montag
07:00 - 19:00 Uhr
Dienstag
07:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag
07:00 - 19:00 Uhr
Freitag
07:00 - 19:00 Uhr
Samstag
11:00 - 19:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1100
- Fax
- 02351 17-1707
- kod@luedenscheid.de
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Obeng-Yeboah
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2661
- Fax
- 02351 17-1707
- fachdienst-ordnung@luedenscheid.de
Immissionsschutz
Hier erhalten Sie Informationen, wenn Sie sich über immissionschutzrechtliche Verstöße beschweren möchten.
Das Landes-Immissionsschutzgesetz hat auf Grund der Probleme im Zusammenleben mit Nachbarn Regeln aufgestellt, die durch die örtliche Ordnungsbehörde verfolgt werden sollten. Renovierungen, Musik, bellende Hunde, Grillgeruch oder -rauch, offene Feuer oder spielende Kinder können für Dritte als unzumutbare Lärmbelästigung gelten. Aus diesem Grund können Sie bei der unten genannten Kontaktperson über Lärm-, Geruchs- oder Rauchbelästigungen Mitteilung machen.
Allerdings gilt für Lüdenscheid nicht die Regelung der Mittagsruhe.
Strauchschnitt und andere Abfallreste können mittlerweile nicht mehr selbst verbrannt werden. Sie müssen entweder selbst recycelt oder ordnungsgemäß entsorgt werden. Allerdings dürfen Osterfeuer weiterhin nach Mitteilung an u.g. Kontaktperson abgebrannt werden.
Feuerwerke der Klasse II dürfen nur von Personen ab 18 Jahren am 31.12. und 01.01. eines Jahres abgebrannt werden. Für andere Termine werden Ausnahmegenehmigungen benötigt. Feuerwerke der Klassen III und IV dürfen nur durch einen anerkannten Feuerwerker mit entsprechender Genehmigung abgebrannt werden.
Märkte, die durchgeführt werden, können auch immissionsschutzrechtlich Beschwerden hervorrufen. Aus diesem Grund müssen Märkte, die außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden durch die örtliche Ordnungsbehörde festgesetzt werden.
Pyrotechnische Erlaubnis: | 30,00 Euro |
---|---|
Tongeräteerlaubnis für 1 Tag: | 10,00 Euro |
Tongeräteerlaubnis für 2 Tage: | 20,00 Euro |
Tongeräteerlaubnis für 3 und mehr Tage: | 25,00 Euro |
Märkte: | 300,00 Euro |
Für Beschwerden sollen Protokolle erstellt werden, die nicht nur von Ihnen als Beschwerdeführer, sondern auch von einem weiteren Zeugen unterschrieben werden sollten.
Für Anträge sollten die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Auskunft hierzu erteilt u.g. Kontaktperson.
- Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)
- Sprengstoffgesetz
- 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Gewerbeordnung
Kontakt
Rathaus
Raum: 254
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung (32), Abteilung 32.4 - Außendienst
Raum: 268 (2. OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
---|---|
Montag: | 07:00 - 19:00 Uhr |
Dienstag: | 07:00 - 19:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:00 - 19:00 Uhr |
Donnerstag: | 07:00 - 19:00 Uhr |
Freitag: | 07:00 - 19:00 Uhr |
Samstag: | 11:00 - 19:00 Uhr |