Kraftfahrzeughilfe

Schwerbehinderte Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Kfz erhalten. Hier erhalten Sie Informationen.

Schwerbehinderte Beschäftigte, die zum Erreichen ihres Arbeitsplatzes auf die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges angewiesen sind, können zu den Kosten der Beschaffung/Wiederbeschaffung und/oder der behinderungsgerechten Sonderausstattung einen Zuschuss von der Rentenversicherungsanstalt beantragen. Auch ein Zuschuss zu den Kosten für die Erlangung eines Führerscheines ist in solchen Fällen möglich. Antragstellung: Sozialversicherungsabteilung

Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Attest des behandelnden Arztes
  • Schwerbehindertenausweis
  • Führerschein (falls vorhanden)
  • Kostenvoranschlag für das gewünschte Fahrzeug
  • Ggf. Kostenvoranschlag für behinderungsbedingte Zusatzausstattung
  • Ggf. Kopie des Fahrzeugscheines des bisherigen Kraftfahrzeuges
  • Nachweise über Einkünfte (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, anderes Einkommen)
  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Kontakt

Rathaus
Raum: 302
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Termine nach Vereinbarung.

Rathaus
Raum: 304 (3.OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Termine nach Vereinbarung.

Rathaus
Raum: 303 (3.OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Termine nach Vereinbarung.

Rathaus
Raum: 305
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Termine nach Vereinbarung.