Hausnummern

Hausnummern werden im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt ausgehend von der Innenstadt zu den Randbezirken aufsteigend, wobei sich rechtsseitig gerade Hausnummern und linksseitig ungerade Hausnummern befinden. Hausnummern mit Buchstaben werden in der Regel nur festgesetzt, wenn zwischen zwei Hausnummern keine eigenständige Hausnummer mehr vorhanden ist (z. B. zwischen Nr. 22 und Nr. 24).
 

Außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens besteht auch die Möglichkeit, Hausnummern zu ändern oder neu festzusetzen. Dies bedarf jedoch eines formlosen Antrages des Eigentümers. Nach der Prüfung des Antrages durch die Bauaufsichtsbehörde folgt die Änderung bzw. Neufestsetzung, wenn die Prüfung positiv verlaufen ist. Eine Hausnummer wird im Liegenschaftskataster amtlich festgehalten.

Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Stadt Lüdenscheid festgesetzten Nummer zu versehen (§ 126 BauGB) – schon allein vor dem Hintergrund, damit das Gebäude im Notfall von Rettungsdienst, Notarzt, Polizei usw. aufgefunden werden kann.

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