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Haushalt und Jahresabschluss
Interaktiver Haushalt
Der Haushalt der Stadt Lüdenscheid ist jetzt auch als interaktive Onlineversion verfügbar.
Weitere Informationen zum Interaktiven Haushalt erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.
Haushalt
Der Haushalt einer Kommune ist nicht ohne weiteres zu durchschauen, da braucht man schon mal eine „Haushaltshilfe". Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick:
Was ist ein Haushaltsplan?
Jedes Jahr wird vom Rat der Stadt Lüdenscheid für den Gültigkeitszeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. eine Haushaltssatzung verabschiedet. Der Haushaltsplan stellt die wichtigste Anlage zur Haushaltssatzung dar. Er dokumentiert, woher das für die Aufgabenerfüllung benötigte Geld kommen und für welche Zwecke es eingesetzt werden soll. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Lüdenscheid im jeweiligen Haushaltsjahr.
Wie sieht der Haushaltsplan aus?
Die formale Gestaltung des Haushaltsplans ist in der Kommunalhaushaltsverordnung - abgekürzt KomHVO - und den dazu erlassenen Vorschriften landeseinheitlich und verbindlich geregelt. Der Haushalt ist nach so genannten Produkten gegliedert. Die Produkte im Haushaltsplan sind Leistungen oder Leistungsbündel der Verwaltung, welche von Leistungsempfängern außerhalb der Verwaltung, also z.B. durch den Bürger, oder von verwaltungsinternen Leistungsempfängern nachgefragt werden. Zu jedem Produkt ist eine Produktbeschreibung vorhanden.
Der Haushaltsplan setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. einem Ergebnisplan (d.h. einem Plan von Erträgen und Aufwendungen für alle Produkte der Kommune)
2. einem Finanzplan (d.h. einem Plan von Ein- und Auszahlungen für alle Produkte der Kommune)
3. Teilergebnisplänen (d.h. den Plänen von Erträgen und Aufwendungen je Produkt)
4. Teilfinanzplänen (d.h. den Plänen von Ein- und Auszahlungen je Produkt)
5. einem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss oder fortzuschreiben ist (kann der Haushalt nicht ausgeglichen werden, stellt die Stadt in diesem Konzept dar, mit welchen Maßnahmen und Entscheidungen der Haushaltsausgleich zukünftig gelingen soll. Das Haushaltssicherungskonzept muss durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.)
6. diversen zusätzlich beizufügenden Bestandteilen (z.B. Vorbericht, Stellenplan, Bilanz des Vorvorjahres u.v.m.)
Wie wird der Haushaltsplan aufgestellt?
Der Entwurf des Haushaltsplanes (Verwaltungsentwurf) wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem Rat der Stadt Lüdenscheid in öffentlicher Sitzung zu.
Anschließend wird der Entwurf öffentlich bekannt gegeben. Einwohner und Abgabepflichtige haben nun die Möglichkeit innerhalb einer vorgegebenen Frist, die mindestens vierzehn Tage betragen muss, Einwendungen zu erheben.
Am Ende des Beratungsverfahrens wird der Haushaltsplan in öffentlicher Sitzung durch den Rat der Stadt beschlossen.
Der Haushaltsplan in Lüdenscheid
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 wurde dem Rat der Stadt Lüdenscheid in seiner Sitzung am 24.10.2022 zugeleitet. Die Haushaltsreden vom Beigeordneten und Stadtkämmerer Haarhaus sowie von Bürgermeister Wagemeyer stehen Ihnen zum Nachlesen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Der Haushaltsplan 2023, der auch das Maßnahmenpaket zur Haushaltskonsolidierung enthält, wurde am 12.12.2022 vom Rat beschlossen und im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises am 22.02.2023 veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Maßnahmenpaket zur Haushaltskonsolidierung, finden Sie hier.
Sollten Sie sich für Haushaltspläne aus vergangenen Jahren interessieren, finden Sie diese hier.
Interaktiver Haushalt
Neben dem Haushaltsplan im PDF-Format gibt es den Haushalt jetzt auch digitalisiert.
Ziel ist es, allen Interessierten den Haushalt der Stadt Lüdenscheid visualisiert in übersichtlicher und transparenter Form darzustellen. Interaktive Tabellen und Diagramme geben Einblick in die städtische Ertrags- und Aufwandslage. Über nachgeordnete Ebenen finden Sie mittels weniger Klicks schnell die Finanzdaten zu genau dem städtischen Aufgabenbereich, der Sie interessiert - bis hin zur Produktebene und zu einzelnen Konten. Ampelfarben und Pfeile zeigen kurzfristige Entwicklungen und langfristige Trends an. Die Nutzung des Interaktiven Haushaltes ist weitestgehend selbsterklärend.
Zur Erleichterung des Einstiegs in den Interaktiven Haushalt steht Ihnen hier ein Leitfaden als Download zur Verfügung. Bei Fragen und Anregungen zum Interaktiven Haushalt wenden Sie bitte an Frau Blechinger oder Herrn Gültekin.
Der Interaktive Haushalt wurde in Zusammenarbeit mit der Firma Axians IKVS GmbH (Interkommunale Vergleichs-Systeme GmbH) erstellt.
Viel Spaß bei der Entdeckung des Interaktiven Haushaltes.
Zum Interaktiven Haushalt gelangen Sie hier.
Der Jahresabschluss in Lüdenscheid
Die Stadt Lüdenscheid hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Rat der Stadt stellt bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.
Der Jahresabschlusses 2021 wurde vom Rat der Stadt Lüdenscheid in seiner Sitzung am 21.08.2023 festgestellt. Dieser steht Ihnen zusammen mit dem Lagebericht auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Sollten Sie sich für Jahresabschlüsse aus vergangenen Jahren interessieren, finden Sie diese hier.
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