- Anschrift
- 001 Altenaer Straße 1 58507 Lüdenscheid
Lisa
Weber
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1373
- Fax
- 02351 17-1702
- steuern@luedenscheid.de
Martina
Pfeiffer
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Grundsteuer-Erlass
In Einzelfällen kann die Grundsteuer erlassen werden. Die Voraussetzungen finden Sie hier.
Die Grundsteuer kann teilweise erlassen werden. Voraussetzung ist, dass der Nutzen, den Sie aus Ihrem Grundstück ziehen können, wesentlich geringer ist, als es unter normalen Umständen möglich wäre. Dies betrifft zum Beispiel Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen: Wenn die Einnahmen und sonstigen Vorteile aus dem Grundstück dauernd unter den jährlichen Kosten liegen, ist eine Reduzierung der Grundsteuern möglich.
Wir benötigen einen schriftlichen, begründeten Antrag mit einer Aufstellung der aktuellen Daten. Dazu gehört je nach Einzelfall auch ein Nachweis über Ihre bisherigen Bemühungen, das Gebäude zu vermieten.
Unsere Entscheidung über den Grundsteuer-Erlass basiert auf der Abgabenordnung und auf dem Grundsteuergesetz.
Kontakt
Rathaus
Raum: 610 (6. OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.
Rathaus
Raum: 609 (6. OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Tag | |
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Montag: | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.