Grundsteuer-Erlass

In Einzelfällen kann die Grundsteuer erlassen werden. Die Voraussetzungen finden Sie hier.

Die Grundsteuer kann teilweise erlassen werden. Voraussetzung ist, dass der Nutzen, den Sie aus Ihrem Grundstück ziehen können, wesentlich geringer ist, als es unter normalen Umständen möglich wäre. Dies betrifft zum Beispiel Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen: Wenn die Einnahmen und sonstigen Vorteile aus dem Grundstück dauernd unter den jährlichen Kosten liegen, ist eine Reduzierung der Grundsteuern möglich.

Wir benötigen einen schriftlichen, begründeten Antrag mit einer Aufstellung der aktuellen Daten. Dazu gehört je nach Einzelfall auch ein Nachweis über Ihre bisherigen Bemühungen, das Gebäude zu vermieten.

Unsere Entscheidung über den Grundsteuer-Erlass basiert auf der Abgabenordnung und auf dem Grundsteuergesetz.

Kontakt

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Raum: 610 (6. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

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Tag
Montag:08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.

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Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.