Grundsteuer

Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks? Hier können Sie sich über die Grundsteuer informieren.

Zu den Grundbesitzabgaben gehören neben den Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren auch die Grundsteuern.

Versteuert wird jeder Grundbesitz, egal ob er

  • land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A),
  • bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
  • gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B).

Den Wert eines Grundstücks legt das Finanzamt fest. Aus diesem Wert ermittelt das Finanzamt den sogenannten Grundsteuermessbetrag.

Der Fachdienst Finanzen, Steuern und Beteiligungen berechnet auf Grundlage dieses Grundsteuermessbetrages die Grundsteuer, in dem sie ihn mit dem Grundsteuerhebesatz multipliziert.

Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat ab 2025 die folgenden Hebesätze festgesetzt:

Grundsteuer A185%
Grundsteuer B - Wohngrundstücke883%
Grundsteuer B - Nichtwohngrundstücke 1.766%

 

Die Vorauszahlungsraten werden jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Die Höhe der Raten wird Ihnen jeweils am Anfang eines Jahres mit dem Bescheid über Grundbesitzabgaben mitgeteilt.

Bescheidkopien (für Sie selbst oder als Bevollmächtigte/r für eine/n Dritte/n) können ganz einfach online über das Serviceportal angefordert werden. Die Bezahlung erfolgt insoweit per Lastschrift oder giropay. Die angeforderte Kopie wird anschließend im Portal bereitgestellt und kann dann von Ihnen heruntergeladen werden.

Möchten Sie die Grundbesitzabgaben bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen? Dazu finden Sie weiter unten im Bereich "Formulare" das SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung).

Grundlage für die Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz. Die Hebesätze werden in der Haushaltssatzung der Stadtverwaltung Lüdenscheid festgesetzt.

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Kontakt

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