Gestattung

Bei Fragen zum Thema Schankerlaubnis oder Musikerlaubnis, lesen Sie bitte hier weiter.

Für Veranstaltung aus besonderem Anlaß wie z.B. Schul- oder Jugendfeste, Vereinsfeste, Sommer- oder Straßenfeste oder Picknicks, bei denen Getränke und / oder Speisen verabreicht werden, benötigen sie als Veranstalter eine Erlaubnis (Gestattung) gemäß §12 Gaststättengesetz. Diese ist verpflichtend und im Vorherein beim Fachdienst öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beantragen.

  1. in der Regel 58,00 € pro Tag
  2. Gebührenfreiheit gem. § 6 bzw. 8 Abs. 1 Geb.G.NW bei kirchlichen oder gemeinnützigen Organisationen
  • Antrag für eine Veranstaltung (verantwortliche Person, Veranstaltungsart, Veranstaltungsort, Datum einer Veranstaltung, Uhrzeit, Besucherzahl)
  • Handskizze der Örtlichkeit mit "ca.-Maßen"

Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz

Alkohol, Erlaubnis, Picknick, Schulfest, Sommerfest, Vereinsfest, Verzehr an Ort und Stelle
Schank- und Speisewirtschaft
Straßenfest
Veranstaltung

Kontakt

Rathaus
Raum: 256 (2. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.