Veranstaltungen (Baugenehmigung)

Wird bei Veranstaltungen von der ursprünglichen Baugenehmigung abgewichen, handelt es sich um eine vorübergehende Nutzungsänderung, die in den meisten Fällen einer Baugenehmigung bedarf (z. B. eine Tanzveranstaltung in einer Industriehalle).

Um gewährleisten zu können, dass die Erteilung einer Baugenehmigung vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn von Seiten der Stadt Lüdenscheid möglich ist, sind die vollständigen Unterlagen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin einzureichen. Andernfalls kann aufgrund der Beteiligung anderer Dienststellen nicht sichergestellt werden, dass die Prüfung des Antrages vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen ist, was Auswirkungen auf das Stattfinden der Veranstaltung haben kann.

Den richtigen Ansprechpartner für Veranstaltungen in „Ihrem Bezirk“ finden Sie in der Bezirksübersicht. Ebenso finden Sie weiter unten auf dieser Seite, welche Unterlagen benötigt werden.

Antragsformular (siehe unten)

Beschreibung der Veranstaltung

  • Tag und Uhrzeit der Veranstaltung
  • Bezeichnung der Veranstaltung (z. B. Musikveranstaltung, Theater, Markt, Verkauf, usw.)
  • Angabe der maximalen Personenzahl in den einzelnen Räumen
  • Benennung einer verantwortlichen Person, die für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist und auch während der Veranstaltung ständig anwesend ist
  • Angaben zu Dekorationen, Ausschmückungen, Vorhängen, usw. (§ 33 SBauVO beachten)
  • Verwendung von offenem Feuer oder pyrotechnischen Gegenständen

Auszug aus der Liegenschaftskarte

Der Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte darf nicht älter als 6 Monate sein und muss die Grundstücke im Umkreis von 50 m darstellen. Soweit der Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte im Maßstab 1:500 hergestellt ist und nachfolgende Angeben enthält, ist ein zusätzlciher Lageplan nicht erforderlich:

  • Name und Unterschrift der Antragsstellerin / des Antragsstellers
  • Angabe des Maßstabes
  • Lage des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke nach Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück
  • Kennzeichnung des Baugrundstücks mit einer dicken, gerissenen Linie
  • Darstellung der Rettungswege bis zur öffentlichen Verkehrsfläche
  • Darstellung der notwendigen Stellplätze

Grundrisszeichnungen im Maßstab 1:100

  • Größe der Räume (m²)
  • geplante Nutzung
  • Angabe zur Feuerwiderstandsdauer / zum Brandverhalten der Bauteile (Wände, Decken, Türen)
  • Darstellung der Rettungswege im Grundriss
  • Angabe der lichten Durchgangsbreiten der Türen und Treppen im Zuge der Rettungswege
  • Darstellung der geplanten Einrichtungen (z. B. Theke, Bestuhlung, Bühne, usw. - beachte §§ 10, 11 SBauVO)

Brandschutztechnische Stellungnahme vom staatlich anerkannten Sachverständigen (im Einzelfall)

Es empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung mit der Bauaufsichtsbehörde, um ggf. Aufträge rechtzeitig erteilen zu können.

Sonstige Unterlagen

  • Gebäude, die der Wiederkehrenden Prüfung (WKP) und/oder der Brandverhütungsschau (BS) unterliegen: Statusbericht Mängelbeseitigung
  • Nachweis über die Funktionsfähigkeit (Betriebssicherheit und Wirksamkeit) der technischen Anlagen, welche nach der PrüfVO NRW geprüft werden müssen: Vorlage aktuelle vorhandene Prüfberichte

Kontakt

Bezirk 1 (Gewerbeobjekte u. große Wohngebäude)

Rathaus
Raum: 601
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.

Bezirk 1 (Gewerbeobjekte u. große Wohngebäude)

Rathaus
Raum: 603
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.

Bezirk 2 (Gewerbeobjekte u. große Wohngebäude)

Rathaus
Raum: 607
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.

Bezirk 1 (Gewerbeobjekte u. große Wohngebäude)

Rathaus
Raum: 603
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

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Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.