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Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
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Feuerwerk anmelden
Sie möchten ein Feuerwerk anmelden? Hier erfahren Sie mehr dazu.
Feuerwerke der Kat. II dürfen nur von Personen ab 18 Jahren am 31.12. und 01.01. eines Jahres abgebrannt werden. Für andere Termine benötigen Sie Ausnahmegenehmigungen. Feuerwerke der Kat. III und IV dürfen nur durch einen anerkannten Feuerwerker nach entsprechender Anzeige Genehmigung abgebrannt werden.
Erlaubnis: 35,00 Euro bis 40,00 Euro
Für die Anträge sollten die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Kontaktperson.
- Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)
- Sprengstoffgesetz
- 1. Sprengstoffverordnung
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Rathaus
Raum: 254
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
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