Osterfeuer anmelden

Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer, die während der Osterzeit von einer oder einem in der Ortsgemeinschaft verankerte(n) Glaubensgemeinschaft, Organisation oder Verein unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausgerichtet und als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich gemacht wird. Hierzu dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Die Feuerwehr wird von hier informiert. Das Osterfeuer ist der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Bitte verwenden sie hierzu das entsprechende Anzeigeformular.

  • Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)
  • Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Lüdenscheid (Gefahrenabwehrverordnung) vom 20.06.2008
Feuer, Ostern, Lagerfeuer,
Feuer

Kontakt

Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung (32), Abteilung 32.4 - Außendienst
Raum: 268 (2. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:00 - 19:00 Uhr
Dienstag:07:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch:07:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag:07:00 - 19:00 Uhr
Freitag:07:00 - 19:00 Uhr
Samstag:11:00 - 19:00 Uhr