Ehrenpatenschaft für siebtes Kind

Der Bundespräsident als Ehrenpate für das siebte Kind einer Familie

Der Bundespräsident übernimmt eine Ehrenpatenschaft, wenn mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sind, die von den selben Eltern, der selben Mutter oder dem selben Vater abstammen. Das Patenkind muss Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein. Die Ehrenpatenschaft kann insgesamt nur einmal in einer Familie übernommen werden.

Der Bürgermeister überbringt die Glückwünsche des Bundespräsidenten und der Stadt Lüdenscheid und überreicht ein Geldgeschenk.

Notwendige Unterlagen

Als Nachweis ist das Familienstammbuch erforderlich.

Ehrenpatenschaft, Patenschaft, siebtes Kind

Kontakt

Angelegenheiten des Rates und des Bürgermeisters

Rathaus
Raum: 125/126 (1. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.