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Jaschusch
Wohngeld
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08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
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Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
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- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
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- 02351/17-1180
- wohngeld@luedenscheid.de
Reinersmann
Wohngeld
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- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
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- 02351/17-1459
- wohngeld@luedenscheid.de
Hildebrandt
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- 02351 17-1742
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Sümper
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Kudul
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Wenzel
Wohngeld, Buchstaben S, V - Z
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- 02351 17-1405
- Fax
- 02351 17-1742
- soziale-leistungen@luedenscheid.de
Bildungs- und Teilhabepaket für Personen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket können anspruchsberechtigte Kinder und junge Erwachsene finanzielle Unterstützung für Freizeit, Schule, Ausflüge, Verpflegung und Beförderung erhalten.
Die Antragsannahme, Beratung und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung erfolgt bei der Stadt Lüdenscheid.
Eine Bearbeitung der Anträge erfolgt dann durch den Märkischen Kreis.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Märkischen Kreises.
Hinweis:
Wer Arbeitslosengeld II bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket bitte an das örtliche Jobcenter.
Kultur, Sport, Mitmachen
Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich 15 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 180 € jährlich übernommen.
Schulbedarf
Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt.
Ausflüge von Schulen
Für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren werden die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige (Schul-)Fahrten übernommen, soweit sie im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen bzw. dem Beschluss der Schulkonferenz folgen.
Ausflüge von Kindertageseinrichtungen
Für alle anspruchsberechtigten Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden, erfolgt die Übernahme der tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und für
mehrtägige Fahrten.
Lernförderung
Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Einrichtungen der Kindertagespflege
Leistungen für eine gemeinsame Mittagsverpflegung gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
Schülerbeförderung
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben in besonderen Fällen erstattet.
Kontakt
Rathaus
Raum: 314 (3.OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
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Frau Reinersmann
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