Wohngeld (Lastenzuschuss)

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss und als Lastenzuschuss. Wohngeld erhält nur, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen für die Wohngeldgewährung nachweist.  

Einen Lastenzuschussantrag können insbesondere Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung, einer Kleinsiedlung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung haben, stellen. Voraussetzung ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.  

Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Familieneinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Belastung.

Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier:

Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind von Ihrem speziellen Einzelfall abhängig. Diese nennt Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der ersten Vorsprache.

Über den Link "Wohngeld - Notwendige Formulare" werden Sie auf die Seite des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalens weitergeleitet. Dort finden Sie alle notwendigen Vordrucke zur Wohngeldbeantragung, die auf der Seite direkt online ausfüllbar sind.

Öffnen Sie dazu bitte den genannten Link. Sie werden auf die Seite entsprechend weitergeleitet.

Sämtliche Vordrucken finden Sie auf der Seite unter dem Reiter "Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen"

Wohngeldgesetz

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