Bauaktenarchiv

Im Bauaktenarchiv der Stadt Lüdenscheid werden die Bauakten von durchgeführten Bauvorhaben (soweit diese vorhanden sind) archiviert.

Einsicht in die archivierten Bauakten können folgende Personen nehmen:

  • Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer
  • Personen, die von den Eigentümern schriftlich bevollmächtigt sind
  • in besonderen Ausnahmefällen können auch am Verfahren nicht beteiligte Dritte die Akte einsehen (es muss jedoch ein berechtigtes Interesse des Antragsstellers nachgewiesen werden. Das berechtigte Interesse wird dadurch gekennzeichnet, dass der Nachsuchende, insbesondere mit dem Ziel der Durchsetzung von Rechten, ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise als durch Akteneinsicht nicht zu befriedigendes Informationsbedürfnis hat).

Das Bauaktenarchiv befindet sich im Rathaus II (Nebengebäude, links von der Übergangbrücke Sterncenter / ehemals Telekomgebäude) - 1. Etage, Zimmer 171 a. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

•          Dienstag in der Zeit von 14.00 bis 15.30 Uhr und 

•          Mittwoch in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr.

Zur schnelleren Bearbeitung an Ihrem Besuchstag können Sie gerne vorab eine E-Mail an bauordnung@luedenscheid.de mit Angabe Ihres Besuchstags, der gewünschten Archivakte und ggf. der notwendigen Bevollmächtigung senden.

Eine Digitalisierung der Bauakten liegt derzeit noch nicht vor.

Aus Datenschutzgründen ist eine Ausleihe oder Übersendung von Archivakten nicht möglich.

Anfallende Gebühren sind bar zu entrichten. Weitere Informationen siehe unten.

Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdenscheid vom 19.12.2001 werden für die Akteneinsicht folgende Gebühren erhoben: 

  • 5,00 € je angefangene halbe Stunde für die Überlassung eines Arbeitsplatzes und Bereitstellung von Unterlagen zur Einsichtnahme

Für die Anfertigung von Kopien wird je DIN A4-Kopie eine Gebühr in Höhe von 0,50 € erhoben (DIN A3-Kopien: 1 €).

Anfallende Gebühren sind bar zu entrichten – der entsprechende Beleg wird ebenfalls vor Ort ausgestellt.

  • Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer: Legitimation durch aktuellen Grundbuchauszug oder entsprechende Unterlagen, z. B. Kaufvertrag und Ausweispflicht
  • Personen, die von den Eigentümern schriftlich bevollmächtigt sind: gleiche Unterlagen wie bei Eigentümer zzgl. schriftliche Vollmacht und Kopie des Personalausweises der Eigentümer