Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes

Sie haben einen sogenannten "gefährlichen" Hund? Dann lesen Sie bitte weiter.

Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rasse und großen Hunden. Zu den gefährlichen Hunden zählen:

  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Kreuzungen mit diesen Hunden.

Wenn Ihr Hund zu einer dieser Rassen gehört, benötigen Sie für die Haltung des Tieres eine ordnungsbehördliche Erlaubnis. Die gefährlichen Hunde dürfen grundsätzlich nur mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden.

Kontakt

Rathaus
Raum: 252 (2. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

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Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.