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Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
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- Fax
- 02351 17-1707
- fachdienst-ordnung@luedenscheid.de
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Anmeldung eines großen Hundes
Sie haben einen großen Hund und möchten ihn anmelden? Hier erfahren Sie mehr dazu.
Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rasse und großen Hunden. Zu den großen Hunden zählen Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindestgewicht von 20 kg haben.
Diese Hunde dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden. Verunreinigungen der Hunde sind zu entfernen. Große Hunde sind zusätzlich zur hundesteuerlichen Meldung ab dem 6. Monat mit nachfolgenden Unterlagen dem Rechts- und Ordnungsamt zu melden.
- Anmeldung eines großen Hundes
- Sachkundenachweis
- Mikrochipnummer
- Kopie der Tierhalterhaftpflichtversicherung
Kontakt
Rathaus
Raum: 252 (2. OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
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