Offener Ganztag
Innerhalb der Schullandschaft der Stadt Lüdenscheid steht bei allen 13 Grundschulen ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung. Gemeinsam mit der Schule sowie außerschulischen Kooperationspartnern wird ein tägliches Förder- und Betreuungsangebot vorgehalten.
In einer offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG) nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten.
Der Zeitrahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr.
Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen dabei systematisch gestärkt werden.
In der Regel steht den Kindern innerhalb der OGS ein Mittagessen bereit. Hierfür werden seitens des OGS-Trägers Essensgelder eingefordert, um die Versorgung gewährleisten zu können.
Die Teilnahme an diesem Angebot ist nicht verpflichtend, sondern freiwillig. Die Anmeldung zu der OGS erfolgt über die OGS-Leitung in Ihrer Schule.
Die Finanzierung des Angebotes erfolgt über Elternbeiträge, Landes- und städtische Mittel.
Der Elternbeitrag wird individuell anhand des Jahreseinkommens berechnet. Die Satzung zur Berechnung finden Sie im Anhang.
Bei näheren inhaltlichen Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihre OGS-Leitung in Ihrer Schule. Die Kontaktdaten finden Sie im Bereich “Grundschulen“.