Vorgehen bei Verlust des Deutschlandtickets
Erkundigen Sie sich zunächst bei den zuständigen Stellen
- Sekretariat Ihrer Schule/der Schule Ihres Kindes,
- Fundbüro der MVG, Tel. 02351/18010 und
- Fundbüro der Stadt Lüdenscheid, Tel. 02351/171444,
ob Ihr Ticket/das Ticket Ihres Kindes dort abgegeben wurde. Sollte das Ticket dort nicht aufgefunden worden sein, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Überweisen Sie zunächst die Verlustgebühr an die MVG. Bei Verlust des Deutschlandtickets erhebt der Verkehrsträger eine Gebühr von 10,00 Euro. Die Verlustgebühr ist an folgendes Konto bei der MVG zu überweisen:
Empfänger: Märkische Verkehrsgesellschaft mbH
IBAN: DE41 4505 0001 0000 0031 11
Verwendungszweck: Verlustgebühr + Vor- und Zuname Schüler*in
Ein geeigneter Nachweis in Form eines abgestempelten Überweisungsträgers, eines Kontoauszuges oder gerne auch einer Online-Bestätigung ist dem Fachdienst Schule und Sport vorzulegen.
Den Fachdienst Schule und Sport, Lutherstraße 7, 58507 Lüdenscheid, können Sie zu den Öffnungszeiten Montag und Donnerstag von 8.30 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr besuchen.
Bitte bringen Sie mit:
- den Nachweis über die Einzahlung der Verlustgebühr für die MVG
- 5,00 Euro in bar für die Bearbeitungsgebühr im Fachdienst Schule und Sport
Das Deutschlandticket darf gemäß den bundesweiten Tarifbestimmungen nicht als Papierticket ausgegeben werden. Eine Ausgabe von vorläufigen Tickets ist daher nicht möglich. Die Fertigstellung des neuen Deutschlandtickets erfolgt schnellstmöglich. Bis zum Erhalt des Deutschlandtickets gilt für Schüler*innen die Ticketpflicht, d. h., dass der jeweilige Fahrpreis entrichtet werden muss.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Schmermbeck (02351/171314, andrea.schmermbeck@luedenscheid.de) oder an Frau Tsektsidis (02351/172372, eva.tsektsidis@luedenscheid.de).
Bitte beachten: Das o.g. Vorgehen bezieht sich nur auf Deutschlandtickets, die vom Fachdienst Schule und Sport ausgegeben wurden. Bei Verlust von Fahrkarten (auch 43-Euro-Ticket), die von Ihnen direkt bei der MVG erworben wurden, wenden Sie sich bitte an die MVG.