Kommunalwahlen 2025

 
Allgemeines

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt. Bei der Kommunalwahl werden der Bürgermeister/die Bürgermeisterin, der die Vertreter/Vertreterinnen im Stadtrat sowie der Landrat/die Landrätin und der Kreistag des Märkischen Kreises gewählt. 

Sollte von den Bewerbern/Bewerberinnen auf das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und/oder Landrat/Landrätin keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl und den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. 

Auf dieser Seite finden Sie laufend aktualisierte Informationen zu den Kommunalwahlen in Lüdenscheid. 

Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke 

Der Rat der Stadt Lüdenscheid besteht aus 46 Vertretern, von denen 23 direkt in den Wahlbezirken gewählt werden und 23 über die Reserveliste. Der Wahlausschuss der Stadt Lüdenscheid hat daher das Stadtgebiet in 23 Wahlbezirke eingeteilt und die Straßen diesen Wahlbezirken zugeordnet. Die Zuordnung der Straßen zu den Wahlbezirken und einen Übersichtsplan finden sie hier:

Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Lüdenscheid in Wahlbezirke 

Wählbarkeit

Wählbar in den Rat der Stadt Lüdenscheid ist jeder/jede Wahlberechtigte, der/die 

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (also am 14. September 2007 oder früher geboren ist),
  • seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl seine/ihre Wohnung in Lüdenscheid, bei mehreren Wohnungen seine/ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält (also am 14. Juni 2025)
  • und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. 

Wählbar als Bürgermeister/Bürgermeisterin der Stadt Lüdenscheid ist jeder/jede Wahlberechtigte, der/die 

  • am Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet hat (also am 14. September 2002 oder früher geboren ist),
  • in Deutschland wohnt,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. 

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. 

Sie möchten eine Wählbarkeitsbescheinigung einholen? Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin über wahlamt@luedenscheid.de oder Telefon 17-1684. 

Einreichung der Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können eingereicht werden von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern. Einzelbewerbende können nur Wahlvorschläge für die Wahlbezirke und für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin einreichen. Wahlvorschläge für Reservelisten sind nicht zulässig. 

Für die Wahl des Bürgermeisters können auch gemeinsame Wahlvorschläge von Wahlvorschlagsberechtigten eingereicht werden. 

Letzter Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist der 69. Tag vor der Wahl, also der 07. Juli 2025, 18:00 Uhr (Auschlussfrist)!

Es wird dringend empfohlen die Wahlvorschläge frühzeitig vor dem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. 

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung “Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen” entnehmen.

Für alle Wahlvorschläge einschließlich der geforderten Anlagen sind amtliche Formulare zu verwenden. Sie haben die Möglichkeit über die Parteienkomponente des Votemanagers die Wahlvorschläge elektronisch zu erfassen und die benötigten Formulare zu erzeugen und auszudrucken. Verschiedene Plausibilitätsprüfungen stellen sicher, dass z.B. alle erforderlichen Daten erfasst oder Listenplätze nicht doppelt vergeben werden. Eine Anleitung finden Sie hier.

Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Wahlvorschläge gedruckt und unterschrieben im Wahlamt abgegeben werden müssen! Eine digitale Übermittlung ersetzt dies nicht. 

Alternativ können Sie die Formularpakete rechts im Downloadbereich herunterladen oder im Wahlamt über wahlamt@luedenscheid.de anfordern. 

Für die Abgabe der Wahlvorschläge vereinbaren Sie bitte einen Termin. 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger/Unionsbürgerinnen, die 

  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (also am 14. September 2009 oder früher geboren sind),
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Lüdenscheid wohnen (Hauptwohnung) oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.