Kommunalwahlen 2025
Ergebnisse
Die ersten Wahlergebnisse werden am Wahlsonntag, 14. September, ab 18 Uhr einfließen. Über den untenstehenden Link finden Sie am Sonntagabend die bereits eingegangenen Schnellmeldungen aus den Wahlräumen für die Wahl des/der Landrats/Landrätin, des Kreistags, des/der Bürgermeisters/in und des Rates. Die Ergebnisse sind zunächst vorläufig, da die Feststellung der offiziellen Ergebnisse im Wahlausschuss erfolgt. Die Stimmen zur Integrationsratswahl werden am Montag, 15. September, ausgezählt.
Allgemeines
Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 zusammen mit der Integrationsratswahl statt. Bei der Kommunalwahl werden der Bürgermeister/die Bürgermeisterin, der die Vertreter/Vertreterinnen im Stadtrat sowie der Landrat/die Landrätin und der Kreistag des Märkischen Kreises gewählt.
Sollte von den Bewerbern/Bewerberinnen auf das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und/oder Landrat/Landrätin keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Informationen zur Integrationsratswahl finden Sie hier.
Wahlvorschlagsverfahren
Wahlvorschläge konnten bis zum 07. Juli 2025, 18:00 Uhr eingereicht werden von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern. Einzelbewerbende konnten nur Wahlvorschläge für die Wahlbezirke und für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin einreichen. Wahlvorschläge für Reservelisten sind nicht zulässig. Der Wahlausschuss der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Juli 2025 über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden. Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge finden Sie hier.
Wahlbezirkseinteilung
Der Rat der Stadt Lüdenscheid besteht aus 46 Vertretern, von denen 23 direkt in den Wahlbezirken gewählt werden und 23 über die Reserveliste. Der Wahlausschuss der Stadt Lüdenscheid hat daher das Stadtgebiet in 23 Wahlbezirke eingeteilt und die Straßen diesen Wahlbezirken zugeordnet. Die Zuordnung der Straßen zu den Wahlbezirken und einen Übersichtsplan finden sie hier:
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen gesucht!
Derzeit sind alle Positionen in den Wahllokalen und in der Briefwahl mit Wahlhelfenden besetzt. Sie können sich aber gerne bei uns melden, sofern wir Sie im Falle eines Ausfalles von Wahlhelfenden als Reserve einplanen können. Bei Interesse und für weitere Informationen - auch zum Erfrischungsgeld - erhalten Sie von
Herr Lietzau
Telefon: 02351 / 17-1029
E-Mail: wahlhelfer@luedenscheid.de
Wählbarkeit
Wählbar in den Rat der Stadt Lüdenscheid ist jeder/jede Wahlberechtigte, der/die
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (also am 14. September 2007 oder früher geboren ist),
- seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl seine/ihre Wohnung in Lüdenscheid, bei mehreren Wohnungen seine/ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält (also am 14. Juni 2025)
- und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Wählbar als Bürgermeister/Bürgermeisterin der Stadt Lüdenscheid ist jeder/jede Wahlberechtigte, der/die
- am Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet hat (also am 14. September 2002 oder früher geboren ist),
- in Deutschland wohnt,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger/Unionsbürgerinnen, die
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (also am 14. September 2009 oder früher geboren sind),
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Lüdenscheid wohnen (Hauptwohnung) oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Unionsbürger/Unionsbürgerinnen, die gemäß § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht bei Ihrer Wohnortgemeinde gemeldet sind (z.B. MItglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung oder Angehörige einer in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen NATO-Streitkraft einschließlich der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen) werden nur auf Antrag in das Wählverzeichnis eingetragen.
Die von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger/Unionsbürgerinnen müssen auf einem Formblatt den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 29. August 2025 bei der Gemeinde stellen, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, innehaben. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden. Die Formblätter sind kostenfrei im Wahlamt der Stadt Lüdenscheid erhältlich.
Wahlbenachrichtigungen
Alle Lüdenscheiderinnen und Lüdenscheider, die bei der Kommunalwahl wählen dürfen, wurden zum Stichtag 03. August 2025 in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten werden voraussichtlich in der 33. Kalenderwoche versandt. Wenn Sie bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, Sie aber der Meinung sind, dass Sie wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte im Wahlamt.
Briefwahl
Voraussichtlich ab dem 11. August 2025 öffnet im Rathaus II (ehemaliges Telekomgebäude), Rathausplatz 2b, Raum 1 im Erdgeschoss das Briefwahlbüro. Wähler und Wählerinnen haben hier die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen und ihre Stimmabgabe direkt vor Ort zu erledigen.
Wenn Sie von der Briefwahl vor Ort keinen Gebrauch machen wollen, können Sie Ihre Briefwahlunteralgen auch wie folgt anfordern:
- Der einfachste und schnellste Weg für Sie und für uns ist der Online-Briefwahlantrag.
- Alternativ können Sie für die Beantragung von Briefwahlunterlagen auch Ihre Wahlbenachrichtigung nutzen. Hierauf finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag. Außerdem können Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung den vorgedruckten Wahlscheinantrag ausfüllen und an die Stadt Lüdenscheid, Wahlamt, 58505 Lüdenscheid senden. Sie können den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck auch per E-Mail an briefwahl@luedenscheid.de senden.
- Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch formlos per Brief (Stadt Lüdenscheid, Wahlamt, 58505 Lüdenscheid) oder per E-Mail (briefwahl@luedenscheid.de) beantragen. Ihr Antrag muss Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Meldeadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten.
Eine telefonische Antragsstellung ist nicht zulässig. Ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann nur von jedem/jeder Wahlberechtigten selbst gestellt werden. Der Briefwahlantrag muss bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, im Wahlamt eingegangen sein.
Wenn Sie sich für längere Zeit nicht an Ihrer Meldeadresse (Hauptwohnsitz) aufhalten, können Sie in Ihrem Antrag für die gewünschte Zusendung Ihres Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen eine abweichende Versandanschrift angeben. Für den Fall, dass die Versendung der Unterlagen ins Ausland gewünscht wird, beachten Sie bitte die längeren Postlaufzeiten für die Zusendung der Unterlagen zu Ihnen und für Ihre Rücksendung aller Unterlagen an das Wahlamt. Bitte stellen Sie in diesem Fall den Antrag frühzeitig. Es liegt in der Verantwortung des Wählers, dass der Wahlbrief bis zum Ende der zulässigen Frist (Sonntag, 14. September 2025, 16 Uhr) im Wahlamt der Stadt Lüdenscheid eingeht. Wenn die Zeit knapp wird, empfiehlt sich der Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses auf dem Rathausplatz (vor dem Bürgeramtseingang). Die Abgabe des Wahlbriefes am Wahlsonntag in einem der Wahllokale im Stadtgebiet ist nicht möglich.
Haben Sie allgemeine Fragen zur Kommunalwahl, zu Ihrer Wahlberechtigung oder zur Möglichkeit der Stimmabgabe, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie erreichen uns wie folgt:
Stadt Lüdenscheid
Wahlamt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 17-2001 oder 17-2002
E-Mail: wahlamt@luedenscheid.de
Ab voraussichtlich 11. August 2025 haben Sie die Möglichkeit zur Stimmabgabe schon vor dem Wahltermin im Briefwahlamt vor Ort.
