Kommunalwahlen 2025

 
Allgemeines

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt. Bei der Kommunalwahl werden der Bürgermeister/die Bürgermeisterin, der die Vertreter/Vertreterinnen im Stadtrat sowie der Landrat/die Landrätin und der Kreistag des Märkischen Kreises gewählt. 

Sollte von den Bewerbern/Bewerberinnen auf das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und/oder Landrat/Landrätin keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl und den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. 

Auf dieser Seite finden Sie laufend aktualisierte Informationen zu den Kommunalwahlen in Lüdenscheid. 

Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke 

Der Rat der Stadt Lüdenscheid besteht aus 46 Vertretern, von denen 23 direkt in den Wahlbezirken gewählt werden und 23 über die Reserveliste. Der Wahlausschuss der Stadt Lüdenscheid hat daher das Stadtgebiet in 23 Wahlbezirke eingeteilt und die Straßen diesen Wahlbezirken zugeordnet. Die Zuordnung der Straßen zu den Wahlbezirken und einen Übersichtsplan finden sie hier:

Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Lüdenscheid in Wahlbezirke 

Wählbarkeit

Wählbar in den Rat der Stadt Lüdenscheid ist jeder/jede Wahlberechtigte, der/die 

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (also am 14. September 2007 oder früher geboren ist),
  • seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl seine/ihre Wohnung in Lüdenscheid, bei mehreren Wohnungen seine/ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält (also am 14. Juni 2025)
  • und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. 

Wählbar als Bürgermeister/Bürgermeisterin der Stadt Lüdenscheid ist jeder/jede Wahlberechtigte, der/die 

  • am Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet hat (also am 14. September 2002 oder früher geboren ist),
  • in Deutschland wohnt,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. 

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. 

 
Einreichung der Wahlvorschläge

Wahlvorschläge konnten bis zum 07. Juli 2025, 18:00 Uhr eingereicht werden von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern. Einzelbewerbende konnten nur Wahlvorschläge für die Wahlbezirke und für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin einreichen. Wahlvorschläge für Reservelisten sind nicht zulässig. Der Wahlausschuss der Stadt Lüdenscheid entscheidet in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Juli 2025 über die Zulassung der Wahlvorschläge.

 
Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger/Unionsbürgerinnen, die 

  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (also am 14. September 2009 oder früher geboren sind),
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Lüdenscheid wohnen (Hauptwohnung) oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.