Integrationsratswahl 2025

Allgemeines

Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten. Der Integrationsrat hat den Status und das politische Gewicht einer Migrantenvertretung plus eines Ratsausschusses. Durch die Zusammensetzung aus direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern sowie vom Stadtrat entsandten stimmberechtigten Mitgliedern werden die Voraussetzungen geschaffen, Integrationsrat und Kommunalpolitik eng zu verzahnen.

Die Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen regelt, dass in Gemeinden mit mindestens 5000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern ein Integrationsrat zu bilden ist bzw. ein Integrationsausschuss gebildet werden kann. In Lüdenscheid hat man sich für die Bildung eines Integrationsrates entschieden. Die Hauptsatzung der Stadt Lüdenscheid besagt, dass der Integrationsrat sich mit allen Angelegenheiten der Stadt befassen kann. Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen. Die / Der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen. 

Die letzte Wahl des Integrationsrates in Lüdenscheid fand am 14. September 2025 zusammen mit den Kommualwahlen statt. 

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