Integrationsratswahl 2025
Allgemeines
Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten. Der Integrationsrat hat den Status und das politische Gewicht einer Migrantenvertretung plus eines Ratsausschusses. Durch die Zusammensetzung aus direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern sowie vom Stadtrat entsandten stimmberechtigten Mitgliedern werden die Voraussetzungen geschaffen, Integrationsrat und Kommunalpolitik eng zu verzahnen.
Die Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen regelt, dass in Gemeinden mit mindestens 5000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern ein Integrationsrat zu bilden ist bzw. ein Integrationsausschuss gebildet werden kann. In Lüdenscheid hat man sich für die Bildung eines Integrationsrates entschieden. Die Hauptsatzung der Stadt Lüdenscheid besagt, dass der Integrationsrat sich mit allen Angelegenheiten der Stadt befassen kann. Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen. Die / Der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen.
Die nächste Wahl des Integrationsrates in Lüdenscheid findet parallel zu den Kommunalwahlen am 14. September 2025 statt.
Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie hier.
Wahlvorschlagsverfahren
Wahlvorschläge konnten bis zum 07. Juli 2025, 18:00 Uhr eingereicht werden von Wählergruppen, Wählervereinigungen und Einzelbewerbern. Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Juli 2025 über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden. Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge finden Sie hier.
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet ist das Stadtgebiet. Deshalb wird es für alle wahlberechtigten Lüdenscheider/Lüdenscheiderinnen einen einheitlichen Stimmzettel geben.
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen gesucht!
Derzeit sind alle Positionen in den Wahllokalen und in der Briefwahl mit Wahlhelfenden besetzt. Sie können sich aber gerne bei uns melden, sofern wir Sie im Falle eines Ausfalles von Wahlhelfenden als Reserve einplanen können. Bei Interesse und für weitere Informationen - auch zum Erfrischungsgeld - erhalten Sie von
Herr Lietzau
Telefon: 02351 / 17-1029
E-Mail: wahlhelfer@luedenscheid.de
Wählbarkeit
Wählbar in den Integrationsrat der Stadt Lüdenscheid sind alle Wahlberechtigten sowie alle Bürger/Bürgerinnen der Stadt Lüdenscheid, die
- am Wahltag 18 Jahre oder älter sind,
- mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in Lüdenscheid ihre Hauptwohnung haben und
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlrecht
Für die Wahl zum Integrationsrat ist wahlberechtigt, wer
- nicht Deutscher/Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
- nicht aufgrund eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem 29. August 2025 Ihre (Haupt-)Wohnung in Lüdenscheid haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten.
Wahlbenachrichtigungen
Alle Lüdenscheiderinnen und Lüdenscheider, die bei der Integrationsratswahl wählen dürfen, wurden zum Stichtag 03. August 2025 in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten werden voraussichtlich in der 33. Kalenderwoche versandt. Wenn Sie bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, Sie aber der Meinung sind, dass Sie wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte im Wahlamt.
Briefwahl
Voraussichtlich ab dem 11. August 2025 öffnet im Rathaus II (ehemaliges Telekomgebäude), Rathausplatz 2b, Raum 1 im Erdgeschoss das Briefwahlbüro. Wähler und Wählerinnen haben hier die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen und ihre Stimmabgabe direkt vor Ort zu erledigen.
Wenn Sie von der Briefwahl vor Ort keinen Gebrauch machen wollen, können Sie Ihre Briefwahlunteralgen auch wie folgt anfordern:
- Der einfachste und schnellste Weg für Sie und für uns ist der Online-Briefwahlantrag.
- Alternativ können Sie für die Beantragung von Briefwahlunterlagen auch Ihre Wahlbenachrichtigung nutzen. Hierauf finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag. Außerdem können Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung den vorgedruckten Wahlscheinantrag ausfüllen und an die Stadt Lüdenscheid, Wahlamt, 58505 Lüdenscheid senden. Sie können den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck auch per E-Mail an briefwahl@luedenscheid.de senden.
- Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch formlos per Brief (Stadt Lüdenscheid, Wahlamt, 58505 Lüdenscheid) oder per E-Mail (briefwahl@luedenscheid.de) beantragen. Ihr Antrag muss Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Meldeadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten.
Eine telefonische Antragsstellung ist nicht zulässig. Ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann nur von jedem/jeder Wahlberechtigten selbst gestellt werden. Der Briefwahlantrag muss bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, im Wahlamt eingegangen sein.
Wenn Sie sich für längere Zeit nicht an Ihrer Meldeadresse (Hauptwohnsitz) aufhalten, können Sie in Ihrem Antrag für die gewünschte Zusendung Ihres Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen eine abweichende Versandanschrift angeben. Für den Fall, dass die Versendung der Unterlagen ins Ausland gewünscht wird, beachten Sie bitte die längeren Postlaufzeiten für die Zusendung der Unterlagen zu Ihnen und für Ihre Rücksendung aller Unterlagen an das Wahlamt. Bitte stellen Sie in diesem Fall den Antrag frühzeitig. Es liegt in der Verantwortung des Wählers, dass der Wahlbrief bis zum Ende der zulässigen Frist (Sonntag, 14. September 2025, 15 Uhr) im Wahlamt der Stadt Lüdenscheid eingeht. Wenn die Zeit knapp wird, empfiehlt sich der Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses auf dem Rathausplatz (vor dem Bürgeramtseingang). Die Abgabe des Wahlbriefes am Wahlsonntag in einem der Wahllokale im Stadtgebiet ist nicht möglich.
Haben Sie allgemeine Fragen zur Integrationsratswahl, zu Ihrer Wahlberechtigung oder zur Möglichkeit der Stimmabgabe, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie erreichen uns wie folgt:
Stadt Lüdenscheid
Wahlamt
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 17-2001 oder 17-2002
E-Mail: wahlamt@luedenscheid.de
Ab voraussichtlich 11. August 2025 haben Sie die Möglichkeit zur Stimmabgabe schon vor dem Wahltermin im Briefwahlamt vor Ort.
