„Beim Personalausweis erfolgt die Rücklieferung der Dokumente nach Produktion durch die Bundesdruckerei in Berlin derzeit innerhalb von ca. zwei Wochen nach Antragstellung“, erklärt Stefan Frenz, Leiter des Bürgeramtes. Beim Reisepass hingegen dauere es etwas länger, durchaus auch zwischen drei und fünf Wochen. Frenz rät allen, deren Dokumente nicht mehr gültig sind oder in Kürze nicht mehr gültig sein werden, möglichst bald einen Termin im Bürgeramt zu buchen, um ein neues Dokument zu beantragen: „Wer jetzt tätig wird, kann sicher sein, dass der neue Personalausweis oder Reisepass rechtzeitig vor den Sommerferien da ist.“
Der reguläre Personalausweis ist für Antragssteller ab 24 Jahren insgesamt zehn Jahre gültig. Die Gebühr beträgt 46 Euro. Wer jünger als 24 ist und einen Personalausweis beantragt, muss dafür 27,60 Euro zahlen. Allerdings ist die Gültigkeit dieses „Persos“ auf sechs Jahre begrenzt.
Dieselbe Altersgrenze gilt beim Reisepass. Bei einer Antragstellung ab einem Alter von 24 Jahren ist das Dokument, wie der Personalausweis, zehn Jahre gültig. Kosten: 70 Euro. Personen, die bei Antragstellung 23 Jahre alt oder jünger sind, erhalten ein Dokument mit einer Gültigkeit von sechs Jahren. Die Gebühr beträgt in diesem Fall 37,50 Euro.
Vorgaben für das Ausweisfoto
Ebenfalls wichtig für alle, die einen neuen Ausweis benötigen: Seit Mai 2025 ist es nicht mehr zulässig, ein Lichtbild für den Antrag mit ins Bürgeramt zu bringen. Das Passfoto muss im Bürgeramt erstellt werden oder bei einem externen Fotodienstleister, der das Lichtbild auf sicherem digitalem Weg ans Bürgeramt übermittelt, wo es über einen QR-Code abgerufen werden kann. Für die Lichtbilderstellung im Bürgeramt wird pro Lichtbild eine Gebühr von 6 Euro erhoben.
Ab dem 16. Geburtstag sind Deutsche dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn sie in Deutschland wohnen. Bei Auslandsreisen benötigen allerdings auch Kinder ein Personaldokument. Nachdem es den früher beliebten Kinderreisepass nicht mehr gibt, kommen hier ebenfalls der Personalausweis oder der reguläre Reisepass in Frage. Welches Dokument für die Einreise von in ein bestimmtes Land erforderlich ist und ob ggf. eine Restgültigkeitsdauer vorhanden sein muss, ist auf den Websites des Auswärtigen Amtes unter den Reise- und Sicherheitshinweisen zu dem jeweiligen Reiseland zu erfahren: (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).
Ausführliche Informationen zur Beantragung des Personalausweises und Reisepasses sowie zu allen anderen Leistungen finden sich auf der Homepage der Stadt Lüdenscheid im Bereich des Bürgerportals. Dort besteht auch die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen, was für die Beantragung der Ausweise erforderlich ist.
Öffnungszeiten des Bürgeramtes:
- Montag: 8.30 bis 17.30 Uhr
- Dienstag: 8.30 bis 13 Uhr
- Mittwoch: 8.30 bis 13 Uhr
- Donnerstag: 8.30 bis 17.30 Uhr
- Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
- Samstag: 8.30 bis 13 Uhr
Lüdenscheid, 29. Mai 2026