Gefahrenabwehr
Standort
Rathaus
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Anfahrt
Sie finden verschiedene Parkmöglichkeiten in der Nähe.
Die nächsten Haltestellen sind “Lüdenscheid Bahnhof” und “Sauerfeld ZOB”.
Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Lüdenscheid ist für die Abwehr von Gefahren zuständig, die von baulichen Anlagen oder Baugrundstücken ausgehen. Rechtsgrundlage hierfür sind die §§ 58, 61 und 82 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in Verbindung mit dem Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW).
Die Zuständigkeit der Bauaufsicht besteht immer dann, wenn von einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder deren Nutzung eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere für Leben oder Gesundheit von Personen, ausgeht. In diesen Fällen trifft die Bauaufsichtsbehörde die erforderlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen, um Gefahren zu beseitigen oder zu verhindern.
Baurechtswidrige Zustände melden
Wenn von einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder einer Baustelle Gefahren ausgehen oder Sie einen möglichen baurechtswidrigen Zustand melden möchten, können Sie uns direkt per E-Mail kontaktieren.
Welche Angaben werden benötigt?
- Adresse oder möglichst genaue Beschreibung des Ortes
- Beschreibung des festgestellten Zustandes
- Warum Sie den Zustand für gefährlich oder baurechtswidrig halten
- Fotos oder sonstige Unterlagen (falls vorhanden)
- Ihre Kontaktdaten für Rückfragen
Dringende Fälle
Bei einer akuten Gefahr für Personen oder Sachen wenden Sie sich bitte umgehend telefonisch an die Stadt Lüdenscheid. Außerhalb der Dienstzeiten kontaktieren Sie bitte die zuständigen Notruf- und Sicherheitsbehörden.
Hinweis zu möglichen Kosten
Die bloße Mitteilung eines Sachverhalts oder einer Gefahr ist grundsätzlich kostenfrei. Wird jedoch ausdrücklich ein ordnungsbehördliches Einschreiten beantragt, können Verwaltungsgebühren anfallen.
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