Gefahrenabwehr

Standort

Rathaus
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Anfahrt

Rathauseingang unter blauem Himmel

Sie finden verschiedene Parkmöglichkeiten in der Nähe.

Die nächsten Haltestellen sind “Lüdenscheid Bahnhof” und “Sauerfeld ZOB”.

Kontaktdaten

Gefahrenabwehr

E-Mail

gefahrenabwehr@luedenscheid.de

Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Lüdenscheid ist für die Abwehr von Gefahren zuständig, die von baulichen Anlagen oder Baugrundstücken ausgehen. Rechtsgrundlage hierfür sind die §§ 58, 61 und 82 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in Verbindung mit dem Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW).

Die Zuständigkeit der Bauaufsicht besteht immer dann, wenn von einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder deren Nutzung eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere für Leben oder Gesundheit von Personen, ausgeht. In diesen Fällen trifft die Bauaufsichtsbehörde die erforderlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen, um Gefahren zu beseitigen oder zu verhindern.


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