- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Tanja
Mudrovcic
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- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2669
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- 02351 17-1714
- tanja.mudrovcic@luedenscheid.de
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Vorkaufsrechtsbescheinigungen
Sie benötigen von der Stadtverwaltung Lüdenscheid eine Bescheinigung, dass sie auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet ?
Nach § 24ff Baugesetzbuch (BauGB) steht der Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Falls das Recht nicht ausgeübt wird, erhält der Notar ein Negativattest, die sogenannte Vorkaufsrechtsbescheinigung, um die Umschreibung im Grundbuch voranzutreiben.
Die Ausstellung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung wird nach der Gebührenordnung berechnet.
Sie benötigen einen gültigen Kaufvertrag, der dem Fachdienst von einem Notar übermittelt wird.
- Baugesetzbuch (BauGB)
Kontakt
Rathaus
Raum: 627 (6. OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
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Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.