Vorkaufsrechtsbescheinigungen

Sie benötigen von der Stadtverwaltung Lüdenscheid eine Bescheinigung darüber, dass diese auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet?

Nach den § 24 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) steht unter bestimmten Bedingung der Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Wenn das Recht nicht besteht oder nicht ausgeübt wird, erhält der Notar eine Negativbescheinigung, die sogenannte Vorkaufsrechtsbescheinigung, die dem Grundbuchamt vorgelegt werden muss.

Die Ausstellung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung wird nach der Gebührenordnung berechnet.

Sie benötigen einen gültigen Kaufvertrag, der dem Fachdienst von einem Notar übermittelt wird.

  • Baugesetzbuch § 24 ff.

Kontakt

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Raum: 627 (6. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

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Montag:08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 bis 12:00 Uhr

Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.