Vorkaufsrechtsbescheinigungen

Sie benötigen von der Stadtverwaltung Lüdenscheid eine Bescheinigung, dass sie auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet ?

Nach § 24ff Baugesetzbuch (BauGB)  steht der Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Falls das Recht nicht ausgeübt wird, erhält der Notar ein Negativattest, die sogenannte Vorkaufsrechtsbescheinigung, um die Umschreibung im Grundbuch voranzutreiben.

Die Ausstellung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung wird nach der Gebührenordnung berechnet.

Sie benötigen einen gültigen Kaufvertrag, der dem Fachdienst von einem Notar übermittelt wird.

  • Baugesetzbuch (BauGB)

Kontakt

Rathaus
Raum: 627 (6. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 bis 12:00 Uhr

Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.