Sie benötigen von der Stadtverwaltung Lüdenscheid eine Bescheinigung darüber, dass diese auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet?
Nach den § 24 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) steht unter bestimmten Bedingung der Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Wenn das Recht nicht besteht oder nicht ausgeübt wird, erhält der Notar eine Negativbescheinigung, die sogenannte Vorkaufsrechtsbescheinigung, die dem Grundbuchamt vorgelegt werden muss.
- Baugesetzbuch § 24 ff.
Sie benötigen einen gültigen Kaufvertrag, der dem Fachdienst von einem Notar übermittelt wird.
Die Ausstellung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung wird nach der Gebührenordnung berechnet.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Tanja
Mudrovcic
Vorkaufsrechtsbescheinigungen
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2669
- Fax
- 02351 17-1714
- tanja.mudrovcic@luedenscheid.de
Vorkaufsrechtsbescheinigungen
Sie benötigen von der Stadtverwaltung Lüdenscheid eine Bescheinigung darüber, dass diese auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet?
Nach den § 24 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) steht unter bestimmten Bedingung der Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Wenn das Recht nicht besteht oder nicht ausgeübt wird, erhält der Notar eine Negativbescheinigung, die sogenannte Vorkaufsrechtsbescheinigung, die dem Grundbuchamt vorgelegt werden muss.
Die Ausstellung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung wird nach der Gebührenordnung berechnet.
Sie benötigen einen gültigen Kaufvertrag, der dem Fachdienst von einem Notar übermittelt wird.
- Baugesetzbuch § 24 ff.
Kontakt
Rathaus
Raum: 627 (6. OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
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| Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.