- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
Andrea
Wunderlich
Stellvertretende Fachdienstleitung, Erschließungsverträge
Termine nach Vereinbarung
Freitext
Termine nach Vereinbarung.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351/17-2201
- andrea.wunderlich@luedenscheid.de
Helena
Brandt
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-1448
- helena.brandt@luedenscheid.de
Vanessa
Kühl
Gesamtverwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitext
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 17-2448
- vanessa.kuehl@luedenscheid.de
Straßenbaubeiträge
Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Anlagen) und als Gegenleistung für die dadurch den Eigentümern oder Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile werden Beiträge erhoben.
Die Erhebung der Beiträge ist durch Ortssatzung geregelt.
Die auf die Anlieger entfallenden Kosten sind auf die Grundstücke zu verteilen, die von den jeweiligen Anlagen erschlossen werden, die also einen Nutzen von den Anlagen haben bzw. denen die Anlagen einen Vorteil vermitteln. Als erschlossen gelten solche Grundstücke, die direkt angrenzen oder einen gesicherten Zugang haben. Die Verteilung der Kosten erfolgt nach dem Verhältnis der Grundstücksflächen zueinander. Hierbei wird auch die bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks (Zahl der Vollgeschosse und Art der Grundstücksnutzung, z.B. Wohngebiet, gewerbliche Nutzung, Garage usw.) besonders berücksichtigt. Die Nutzungsfaktoren richten sich nicht nach der tatsächlichen Bebauung, sondern nach der zulässigen Bebaubarkeit.
Auf den Straßenbaubeitrag können auch Vorausleistungen erhoben werden. Nach der endgültigen Fertigstellung wird dann die endgültige Abrechnung der Anlage durchgeführt, wobei grundsätzlich alle bereits früher gezahlten Vorausleistungen dann angerechnet werden. Die Höhe der Vorausleistung entspricht in etwa der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erschließungsbeitrages.
Kontakt
Rathaus
Raum: 527
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Termine nach Vereinbarung.
Rathaus
Raum: 527
Rathausplatz 2
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Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
Rathaus
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Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
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