Spielrecht

Hier erhalten Sie Informationen zur Anwendung der Spielverordnung und zu Anträgen auf Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte.

Für die Aufstellung von Spielgräten mit Gewinnmöglichkeiten und verschiedene Unterhaltungsautomaten, z. B. sog. Token-Automaten, benötigen Sie eine Aufstellerlaubnis. Diese können Sie hier beantragen. Dazu benötigen Sie außerdem eine Bestätigung über die Geeignetheit der Räume, in denen der oder die Automaten aufgestellt werden sollen. Auch diese Bestätigung erhalten Sie auf Antrag hier.

Die Kosten betragen zwischen 750 und 1.500 Euro.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Geräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 der Gewerbeordnung)

Führungszeugnis (für Behörden)

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

zusätzlich ggf. die Geeignetheitsbestätigung für die Räume, in denen die Geräte aufgestellt werden sollen

§ 33 c Abs. 1 und 3 GewO, Spielverordnung

Kontakt

Rathaus
Raum: 251 (2.OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.