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Donnerstag
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Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
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- Fax
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- gewerbeaufsicht@luedenscheid.de
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Gaststättenangelegenheiten
Hier erhalten Sie Informationen zur Anwendung des Gaststättengesetzes und den entsprechenden Anträgen.
Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Konzession). Diese Erlaubnis ist raum- und personenbezogen und kann nur erteilt werden, wenn weder Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Antragstellers noch hinsichtlich der Eignung des Objekts bestehen.
Bitte beachten Sie, dass nach Eingang aller notwendigen Dokumente eine Bearbeitungszeit von gegebenenfalls drei Monaten beginnt. Berücksichtigen Sie diese bei Ihrer Planung.
Gaststätten, in denen keine alkoholischen Getränke abgegeben werden, dürfen ohne Erlaubnis betrieben werden. Sie unterliegen aber immer noch den Bestimmungen des Gaststättengesetzes, so dass bei Unzuverlässigkeit des Betreibers oder Gefahren/Belästigungen für die Allgemeinheit die Betriebsführung durch Auflagen gesteuert oder ganz unterbunden werden kann. Bitte denken Sie daran, auf jeden Fall bei der Gewerbemeldestelle eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen!
Gebühren werden gem. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO) NRW berechnet.
ausgefüllter Antragsvordruck mit Kopie eines Ausweisdokuments
behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bei der Wohnsitzgemeinde beantragen)
Gewerbezentralregisterauszug (bei der Wohnsitzgemeinde beantragen)
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Finanzamt der Wohnsitzgemeinde)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbuchhaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde, dass öffentlich-rechtliche Schulden nicht bestehen
Kopie des Pacht- bzw. Mietvertrages (mindestens mit Unterschrift des Vermieters)
Gewerbeanmeldung
Grundriss- und Bestuhlungsplan der Gaststätte durch Einsichtnahme ins Bauaktenarchiv, die Unterlagen müssen gestempelt sein
Baugenehmigung des FD 63 durch Einsichtnahme ins Bauaktenarchiv, mit Angabe der Betriebszeiten, die Unterlagen müssen gestempelt sein
Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
ggf. Sondernutzungserlaubnis des Fachdienstes Bauservice bei Nutzung einer öffentlichen Fläche
gem. § 6a GewO maximal drei Monate
Gaststättengesetz
Gewerberechtsverordnung NRW
Gewerbeordnung
Preisangabenverordnung
Jugendschutzgesetz
Nichtraucherschutzgesetz NRW
Kontakt
Rathaus
Raum: 251 (2.OG)
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
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