Sondernutzung und Vertragsangelegenheiten öffentlicher und städtischer Flächen

Die Benutzung von Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung, für die eine Erlaubnis erforderlich ist. Informationen erhalten Sie hier.

Genehmigung von Sondernutzungen aller Art auf öffentlicher Fläche, insbesondere

  • die vorübergehende Nutzung öffentlicher Fläche für Veranstaltungen, Verkaufs- und Informationsstände, Tische und Stühle für die Außengastronomie, Warenauslagen, Warenautomaten, Werbeständer, Kinderspielgeräte etc.
  • die dauerhafte Nutzung öffentlicher und städtischer Flächen für bauliche Anlagen wie z.B. Warenautomaten, Schaukästen, Telefonsprechstellen u.ä.
  • Plakate und Transparente
  • Baustelleneinrichtungen aller Art einschl. Gerüste und Container
  • Bordstein-/Gehwegabsenkungen, beispielsweise für Grundstückzufahrten
  • Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
  • die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch Großraum- und Schwertransporte.

Benutzungsgebühren gemäß dem aktuellen Gebührentarif der Sondernutzungssatzung.

Abgemeldete Autos, Baustelleneinrichtung, Bauzäune, Container, Gerüste, Informationsstände, Kinderspielgeräte, Leitungen, Sonnenschirme, Transparente, Verkaufsstände, Warenauslagen, Warenautomaten, Weihnachtsbaumhandel, Werbeveranstaltungen, Halteverbote Umzug
Außengastronomie
Veranstaltungen
Werbeständer

Kontakt

Rathaus
Raum: 528 (5. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Rathaus
Raum: 528 (5. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Rathaus
Raum: 512 (5. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Rathaus
Raum: 513 (5. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Rathaus
Raum: 530 (5. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Rathaus
Raum: 512 (5. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid