Schöffenamt

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Schöffen entscheiden zusammen mit einem Berufsrichter in Strafsachen.

Amtsperiode

Eine Amtsperiode beträgt fünf Jahre.

Die aktuelle Amtsperiode dauert vom 01.01.2019 und bis 31.12.2023. 

Personen, die in der laufenden Amtsperiode ein Schöffenamt innehaben, dürfen sich erneut bewerben.

Personen, die zwei aufeinander folgende Amtsperioden absolviert haben, dürfen die Berufung zum Amt eines Schöffen ablehnen.

Bewerbung

Rechtsgrundlage: §§ 31-34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

Für das Schöffenamt bewerben können sich Personen, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • in der Gemeinde wohnen.

Personen sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden, die

  • aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind
  • mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
  • in Vermögensverfall geraten sind
  • beruflich mit der Justiz verbunden sind (z.B. Richter und Beamte der Staatsanwaltshaft, Notare und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte usw.).

Nicht berücksichtigt werden Personen, 

  • die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
  • gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Eine Bewerbung ist nur mit dem entsprechenden Bewerbungsformular, welches auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de zu finden ist, möglich.

Das Formular ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und an die jeweilige Stadt oder Gemeinde zu senden, in der man seinen Wohnsitz hat.

Eine formlose Bewerbung, auch eine E-Mail, ist nicht ausreichend.

Bewerbungsfrist

Für die zukünftige Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 endet die Bewerbungsfrist am 30.04.2023.

Allgemeine Informationen

Weitergehende Informationen rund um das Schöffenamt und die Schöffenwahl sind auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de zu finden.

Kontakt

Rathaus
Raum: 248 (2. OG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.