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Michael
Heinrich
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- oertliche-rechnungspruefung@luedenscheid.de
Stefan
Kirmes
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Corinna
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Rechnungsprüfung
Örtliche Rechnungsprüfung
Wenn Sie glauben, die örtliche Rechnungsprüfung prüft nur Rechnungen, dann sollten Sie jetzt weiter lesen. Denn die örtliche Rechnungsprüfung tut viel mehr als das.
Allgemeines/Stellung
Die örtliche Rechnungsprüfung dient der Kommune als interne Kontrolleinheit.
Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der örtlichen Rechnungsprüfung zur Gesamtverwaltung ist die örtliche Rechnungsprüfung nur dem Rat unterstellt und nur den gesetzlichen Bestimmungen unterworfen. Daher werden die Leitung sowie die Prüferinnen und Prüfer vom Rat bestellt und abberufen.
Aufgaben
Die genauen Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) und aus der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Lüdenscheid.
Hierbei unterscheidet die GO zwischen Pflichtaufgaben - also solche die eindeutig durch das Gesetz vorgegeben sind - und Aufgaben, die der örtlichen Rechnungsprüfung vom Rat übertragen werden können.
Zu den Pflichtaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung zählen insbesondere:
- Prüfung des Jahresabschlusses:
Seit 2009 hat die Stadtverwaltung Lüdenscheid den NKF-Haushalt eingeführt.
Dadurch wurden die Ein- und Auszahlungen durch die Erträge und Aufwendungen als zentrale Steuerungseinheit ersetzt. Hieraus resultiert die Betrachtung des Ressourcenverbrauchs und der Entwicklung des Eigenkapitals anstelle der Entwicklung des Geldvermögens.
Das Ergebnis der Haushaltswirtschaft wird jährlich in einem Jahresabschluss nachgewiesen.
- Laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung und Überwachung der Zahlungsabwicklung:
Die laufende Prüfung geschieht im Hinblick auf den Jahresabschluss und in Vorbereitung auf dessen Prüfung. Sie dient dazu, schon im Vorfeld Fehler oder Probleme zu erkennen und zu beheben.
- Prüfung von Vergaben:
Vergaben werden vor der Auftragserteilung geprüft. Hierbei wird in der Prüfung zusätzlich zur Richtigkeit aller Angaben und Berechnungen insbesondere auf die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots geachtet.
Zusätzlich wurden der örtlichen Rechnungsprüfung u.a. folgende weitere Aufgaben durch den Rat übertragen:
- Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
- Prüfung der Gebührenkalkulationen und der Betriebsergebnisse
- Stellungnahme zu Entwürfen von ortsrechtlichen Bestimmungen, Richtlinien, Dienstanweisungen und zu Verträgen von grundsätzlicher Bedeutung
- Technisch-wirtschaftliche Prüfungen: Die technisch wirtschaftliche Prüfung erstreckt sich auf Pläne und Kostenberechnungen sowie auf die Bauausführung und Bauabrechnung.
- Beratung der Verwaltung und der sonstigen Einrichtungen der Stadt: Die Beratung soll vor allem dazu dienen, Fehlentwicklungen zu vermeiden.
- Visa-Kontrolle: Die Visa-Kontrolle ist die Prüfung der Buchungsbelege, bevor diese zur Finanzbuchhaltung weitergeleitet und verbucht werden.
Als gesetzliche Grundlagen dienen insbesondere die §§ 101-104 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Lüdenscheid.
Kontakt
Örtliche Rechnungsprüfung
Bahnhofstraße 1
58507
Lüdenscheid
Individuelle Termine können telefonisch vereinbart werden.
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