Anzeigen von Halt- und Parkverstößen im ruhenden Straßenverkehr

Es besteht die Möglichkeit, Halt- und Parkverstöße im ruhenden Verkehr bei der Abteilung 32.3 - Verkehrsüberwachung zur Anzeige zu bringen.

Die Anzeige muss die auf dem Hinweisblatt (siehe Dokumente) genannten Pflichtangaben enthalten, ansonsten kann die Anzeige nicht weiterbearbeitet werden.

Aus Gründen der Rechtssicherheit können Verfahren nur dann eingeleitet werden, wenn den Ordnungswidrigkeitsanzeigen aussagekräftige Fotos beigefügt werden, aus denen sich die Verstöße gegen die Regeln des ruhenden Verkehrs der Straßenverkehrsordnung eindeutig erkennen und somit beweisen lassen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei Auskünfte über den Verlauf der von ihnen angezeigten Verfahren erteilt werden können. Entsprechende Anfragen bleiben daher unbeantwortet.

Die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die zuständige Ordnungsbehörde erfolgt nach dem Opportunitätsprinzip. Dies bedeutet, dass es im pflichtgemäßen Ermessen der Ordnungsbehörde liegt, ob eine Ordnungswidrigkeit verfolgt und ein Verfahren eingeleitet wird.

Wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wird Ihr Name als Zeuge aufgeführt. Um Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr rechtssicher zu ahnden, ist es erforderlich den Tatvorwurf exakt zu benennen und durch eine lückenlose Beweisführung zu belegen. Bitte fügen Sie daher jeder eingereichten Anzeige mindestens ein Beweisfoto hinzu.

Auf dem Beweisfoto muss sowohl das Kfz-Kennzeichen als auch der Regelverstoß (Verkehrszeichen, Markierungen etc.) ersichtlich sein. Gegebenenfalls sind mehrere Fotografien der Anzeige beizufügen. Bitte geben Sie nur einen Tatvorwurf an. Bei Mehrfachnennungen kann keine Bearbeitung erfolgen. Die Tatzeit ist minutengenau (Beginn und Ende) anzugeben. Angaben wie zum Beispiel „seit zwei Wochen“ sind nicht ahndungsfähig.

Sofern Sie Ihre Anzeige per E-Mail übermitteln, muss dieses in einem gängigen Datei-Format erfolgen z. B. im pdf-Format.

zugeparkt, Drittanzeige, Parkverstoß, Falschparker, Zufahrt
zugeparkt, Drittanzeige, Parkverstoß

Kontakt

Rathaus
Raum: 054 (ZG)
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.