Verkehrsüberwachung - ruhender Straßenverkehr

Die Verkehrsüberwachung – sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr sowie bei stationären und mobilen Geschwindigkeitskontrollen – dient dem Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen. Besonders Kinder, Schülerinnen, ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität sollen durch regelmäßige Kontrollen sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.

Die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs ist eine gesetzlich übertragene Pflichtaufgabe. 

Die Parkraumüberwachung ist eine zentrale Aufgabe des Ordnungsamtes und dient der Sicherstellung von Ordnung, Sicherheit und Fairness im Straßenverkehr. Ziel ist es, den vorhandenen Parkraum gerecht zu nutzen und die Erreichbarkeit innerstädtischer Bereiche für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten.

Dienstkräfte des Ordnungsamtes kontrollieren regelmäßig, ob Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt sind. Dabei werden sowohl das Einhalten von Parkscheiben- oder Parkscheinpflicht als auch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) überprüft.

Zur Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs werden Haltverbote verstärkt überwacht. 

Besonders im Fokus stehen Feuerwehrzufahrten und Rettungswege. Das Zuparken dieser Bereiche kann im Einsatzfall Menschenleben gefährden. Entsprechend konsequent werden Verstöße hier verfolgt.

Das Parken auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn es durch entsprechende Verkehrszeichen ausdrücklich gestattet ist. Bleibt für Fußgänger*innen kein ausreichender Platz, können Abschleppmaßnahmen erforderlich werden.

Ein Großteil der eingeleiteten Maßnahmen betrifft unzulässig abgestellte Fahrzeuge auf folgenden Flächen:

  • Behindertenparkplätze,
  • Feuerwehrzufahrten,
  • Fußgängerzonen,
  • verkehrsberuhigte Bereiche.

 

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