Verbraucherinsolvenzverfahren
Überschuldete Menschen haben die Chance, schuldenfrei zu werden, und zwar durch Vergleiche mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren, wobei zu unterscheiden ist:
- Für zahlungsunfähige Verbraucher ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren vorgesehen.
- Für ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen sowie für Selbständige besteht die Möglichkeit des Regelinsolvenzverfahrens, das vom Schuldner beim Insolvenzgericht direkt beantragt wird.
Ein Insolvenzverfahren kommt für einen Schuldner in Betracht, wenn seine Schulden so hoch sind, dass sie unter Einsatz seines Vermögens und seines pfändbaren Einkommensteils nicht innerhalb von 3 Jahren beglichen werden können.
Für das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein Vorverfahren gesetzlich vorgeschrieben, bei dem die Schuldnerberatung mitwirkt. Der Schuldner muss einige Stufen bewältigen, bis er den Gerichtsbeschluss in der Hand hat, der ihn von seinen Schulden befreit.
Weitere Erläuterungen erhalten Sie durch Auswahl der jeweiligen Stufe des Verbraucherinsolvenzverfahrens in der nachfolgenden Grafik.
Die Stufen des Verbraucherinsolvenzverfahrens:
1. Vorbereitung
2. Einigungsversuche (Vorverfahren)
3. Keine Einigung oder Einigung
4. Insolvenzantrag
5. Schlusstermin und Wohlverhaltensphase
6. Restschuldbefreiung
Ein Sonderfall der Entschuldung ist die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens. Dies ist jedoch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.