Was ist eigentlich ein Denkmal?

Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht.
Die meisten der in Lüdenscheid vorhandenen Denkmäler sind auf Grundlage der "Liste des zu schützenden Kulturgutes in der Stadt Lüdenscheid" von 1980 in die Denkmalliste eingetragen worden. Diese Liste stellt eine rechtsunverbindliche Zusammenstellung von bemerkenswerten Zeugnissen der Vergangenheit dar, die evtl. Denkmalwert haben könnten. Sie wurde erstellt durch das Westfälische Amt für Denkmalpflege in Münster und bildet immer noch die Hauptgrundlage für die weiteren Untersuchungen von Objekten auf ihren Denkmalwert.
Die Untere Denkmalbehörde führt diese Untersuchungen in Zusammenarbeit mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege in Münster für jedes einzelne in Frage kommende Objekt durch. Inhaltlich werden zur Entscheidungsfindung durch alle beteiligten Institutionen umfangreiche Archivrecherchen sowie Recherchen und Bestandsaufnahmen vor Ort betrieben. Bestätigt das Ergebnis der betriebenen Untersuchungen den Denkmalwert, so ist das Objekt in die Denkmalliste der Stadt Lüdenscheid einzutragen.
Wird für ein Objekt der Denkmalwert festgestellt, ist das Objekt gemäß dem Denkmalschutzgesetz für des Land Nordrhein-Westfalen in die Denkmalliste einzutragen.