Werbesatzung

Satzung Werbeanlagen rund um Rathaus- und Sternplatz

Die Umgestaltung der zentralen Plätze der Innenstadt Lüdenscheids war eine wichtige Investition zur Attraktivitätssteigerung des Zentrums. Entstanden sind am Stern- und Rathausplatz Räume mit hohen Aufenthaltsqualitäten und einer repräsentativen und ansprechenden Bebauung. Zur weiteren Verbesserung des Erscheinungsbildes der Innenstadt dienen auch die örtlichen Bauvorschriften für Werbeanlagen.

Im Jahr 2012 wurde die bestehende Satzung aus dem Jahr 1997 überarbeitet, um sie an die aktuellen Regelungen und veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Der Geltungsbereich der aktuellen Satzung umfasst alle Baukörper, die den Sternplatz und den Rathausplatz räumlich umgeben. Ebenfalls wurde durch die Erweiterung des Geltungsbereichs auf die Sauerfelder Straße ein nahtloser Übergang zur Altstadtsatzung geschaffen.

Analog zur Altstadtsatzung wurde für die Werbesatzung Sternplatz und Rathausplatz eine Gestaltungsfibel erarbeitet und beschlossen, welche als Anwendungshilfe dient. Sie enthält detaillierte Erläuterungen und bebilderte Beispiele, die die Regelungen der Satzungen veranschaulichen. Darüber hinaus wurde durch eine Bestandsaufnahme eine fundierte Grundlage geschaffen, die ebenfalls als Beratungsinstrument genutzt werden kann. Die Bewertung der Bestandsaufnahme ermöglicht eine gezielte Einschätzung von Art und Maß der zulässigen Werbeanlagen.

Die Werbesatzung für den Stern- und Rathausplatz soll dazu beitragen, das Ziel der Stadt Lüdenscheid einer harmonischen und dezenten Platzgestaltung zu erreichen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Gestaltung der Werbeanlagen Rücksicht auf die vorhandene Gebäudearchitektur nimmt und in einer zurückhaltenden sowie modernen Form erfolgt. 

Ein harmonisches Erscheinungsbild der städtischen Plätze in Verbindung mit den Werbeanlagen soll dazu beitragen, den Bewohnern und Besuchern ein stimmiges Stadtbild mit hoher Aufenthaltsqualität zu bieten. Um in der Stadt des Lichtes dem geschlossenen Erscheinungsbild auch in den dunkleren Jahreszeiten gerecht zu werden und einen harmonischen visuellen Eindruck der abendlichen und nächtlichen Innenstadt zu erhalten, erhält die Satzung auch Aussagen zur Beleuchtung der Werbeanlagen.

Die Gewerbetreibenden können maßgeblich dazu beitragen, das Stadtbild der Innenstadt Lüdenscheids ansprechend zu gestalten und die Innenstadt zu einer attraktiven Einkaufszone weiterzuentwickeln. Die grundlegenden Festsetzungen bieten eine Basis, auf der die Gestaltung von Werbeanlagen unter Berücksichtigung verschiedener Situationen, Gebäudetypen, Sichtachsen und der Bedürfnisse der Gewerbetreibenden weiterentwickelt werden kann.

Die Werbesatzung sowie die dazugehörige Gestaltungsfibel stehen unten zum Download bereit. Im Austausch mit dem Fachdienst Bauleitplanung und Städtebau können auf Grundlage der Werbesatzung Lösungen entwickelt werden, die mit den Vorgaben der Satzung im Einklang stehen.

In der folgenden Planskizze können Sie den Geltungsbereich der Werbesatzung für den Rathausplatz und Sternplatz einsehen und prüfen, ob Ihr Gebäude innerhalb dieses Bereichs liegt.

Für Fragen zur Gestaltung von Werbeanlagen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder während der Sprechzeiten im Rathaus zur Verfügung

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