Wer öffentliche Flächen nutzt, muss eine sogenannte Sondernutzungsgebühr bezahlen. Diese Abgabe fällt beispielsweise für Außengastronomie und Veranstaltungen an, aber auch für Großraum- und Schwertransporte. Damit sollen pauschal die Kosten abgedeckt werden, die durch Abnutzung, Beschädigungen und Verunreinigungen entstehen. Wie hoch die Gebühr ausfällt, richtet sich nach der Lage der Flächen, dem Bodenrichtwert und den Straßenbaukosten. Die Anhebung hätte laut Kalkulation pro Jahr 30.000 Euro an Mehreinnahmen bedeutet.
Die Stadt Lüdenscheid hat die Sondernutzungsgebühr für Gastronomen und Veranstalter zuletzt im Jahr 2020 geringfügig erhöht. „Eine grundlegende Überarbeitung und Anpassung (…) an die aktuelle Entwicklung ist deshalb nach rund fünf Jahren notwendig und angebracht“, heißt es in der jetzt zurückgezogenen Sitzungsvorlage. Das Vorhaben rief öffentliche Kritik und Ablehnung der Fraktionen hervor.
Wagemeyer: Verwaltung muss Einsparungen und Mehreinnahmen prüfen
„Wir sind uns der besonderen Brisanz bewusst. Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, die Folgen der A45-Vollsperrung und die allgemeinen Teuerungen belasten Gastronomen und Veranstalter“, sagt Sebastian Wagemeyer. Gleichzeitig gibt der Bürgermeister zu bedenken, dass „wir als Verwaltung generell, vor allem aber in unserer schwierigen Haushaltssituation die Aufgabe haben, alles auf den Tisch zu legen und zu prüfen, was Mehreinnahmen und Einsparungen angeht“. Dabei handele es sich um Vorschläge, über die letztendlich die Politik diskutieren und entscheiden müsse.
Genau das sei jetzt, im Vorfeld der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, bereits geschehen. „Die Beratung im Ausschuss können wir uns also sparen“, sagt Wagemeyer. Und: „Damit können wir Gastronomen und Veranstaltern das klare Signal geben, dass die Erhöhung für sie vom Tisch ist.“
Anders sieht das bei Großraum- und Schwertransporten aus, die eine immense Belastung für die Straßen bedeuten – insbesondere seit der Vollsperrung der A45 bei Lüdenscheid. Die Sondernutzungsgebühr für die Schwergewichte erhebt die Stadtverwaltung seit 2021. Eine Erhöhung sei angesichts der stellenweise arg in Mitleidenschaft gezogenen Straßen und der Teuerungen im Straßenbau angemessen und unvermeidlich, erklärt Wagemeyer. Wann genau die überarbeitete Vorlage eingebracht wird, steht aktuell noch nicht fest.
Lüdenscheid, 08. September 2025